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Kelheim Fahrt zur Schule wird teilweise bezahlt

Das Landratsamt Kelheim ist als Aufgabenträger zuständig für die notwendige Beförderung von Schülern.

08. Februar 2021 11:00 Uhr
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Ist der Schulweg länger als drei Kilometer, zahlt der Landkreis.
Ist der Schulweg länger als drei Kilometer, zahlt der Landkreis. Foto: Franziska Kraufmann/picture alliance / dpa

Kelheim.Das Landratsamt Kelheim ist als Aufgabenträger zuständig für die notwendige Beförderung von Schülern bis einschließlich der zehnten Jahrgangsstufe zu öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (Berufsgrundschuljahr), wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist.

Die Wahl der Schule steht den Erziehungsberechtigten grundsätzlich frei. Eine Beförderungspflicht besteht jedoch nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Der Vergleich der anfallenden Fahrtkosten ist maßgebend, teilt eine Sprecherin des Landratsamts Kelheim mit.

Wichtig ist daher, Kinder im Zweifelsfall erst nach vorheriger Rücksprache mit den Sachbearbeiterinnen der Schülerbeförderung im Landratsamt Kelheim an der jeweiligen Schule schriftlich anzumelden, um die Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis Kelheim sicher zu stellen.

Im Landkreis Kelheim befinden sich Realschulen in Abensberg, Mainburg und Riedenburg, eine Wirtschaftsschule in Abensberg, Gymnasien in Kelheim, Mainburg und Rohr sowie eine Fachoberschule und Berufsoberschule in Kelheim.

Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen müssen die Fahrkarten selbst kaufen. Wenn die Schulen im RVV-Gebiet liegen, ist das 365-Euro-Ticket günstiger.

Die Wahl der Schule steht jedem grundsätzlich frei, Fahrtkosten können jedoch nur für den Besuch der nächstgelegenen Schule dieser Schulart erstattet werden – und nur der kostengünstigste Tarif.

Die Erstattung erfolgt auf Antrag mit den Originalfahrkarten und der Schulbestätigung für das vergangene Schuljahr. Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober 2021 beim Landratsamt Kelheim einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Es werden nur die Kosten der notwendigen Beförderung abzüglich des Eigenanteils von derzeit 440 Euro pro Familie erstattet. Der Eigenanteil kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen. Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges kann nur anerkannt werden, wenn die Fahrten notwendig oder wirtschaftlicher sind. Die Pkw-Antragsformulare sind beim Landratsamt Kelheim, bei den Schulen und im Internet unter www.landkreis-kelheim.de erhältlich.

Nähere Auskünfte gibt es unter (09441) 2 07 35 33 für die Schulen in Abensberg, Mainburg, Oberroning und Rottenburg/Laaber, unter (0 94 41) 2073532 für die Schulen in Kelheim und Riedenburg sowie unter (09441) 2073530 für die Schule in Rohr und für Schulen außerhalb des Landkreises und unter (0 94 41) 2 07 35 31 für Schulen außerhalb des Landkreises.


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