Früchte
Hier darf jeder gerne ernten

Die Gemeinde Hausen und Mitglieder des OGV haben an einige Obstbäume als Zeichen gelbe Bänder gebunden.

15.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:30 Uhr
Bürgermeister Johannes Brunner, Andreas Busch und der OGV Vorsitzende (v.l.n.r.) freuen sich über Erntewillige. −Foto: Johann Kolb

In Zusammenarbeit mit der Gemeinde haben Mitglieder der Vereinsleitung des Obst- und Gartenbauvereins an vielen Obstbäume im Ortsbereich gelbe Bänder gebunden. Damit wird angezeigt, dass das Obst von diesen Bäumen von jedermann geerntet werden darf. Seit einiger Zeit wurde man beim Obst- und Gartenbauverein auf die Aktion des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft „rettet Lebensmittel“ aufmerksam, um Obst vor der Tonne zu bewahren. Hier sollen alle, die Obstbäume oder Obststräucher besitzen, diese mit einem gelben Band markieren. Dieses signalisiert: Hier dürfen Früchte ohne Rücksprache mit dem Besitzer für den eigenen Bedarf gepflückt werden. Bereits abgefallenes Obst kann kostenlos aufgelesen werden. So soll erreicht werden, dass mehr Obst verwertet wird. Hier soll auch die Verbindung zwischen den Obstbaumbesitzern mit dem Verbraucher verbessert und regional verfügbares Obst direkt verwertet werden können.

Das Obst soll aber nur geerntet werden, wenn es vom Boden aus erreichbar ist. Die Verwendung von Leitern ist nicht gestattet. Die Erntemenge ist auf den tatsächlichen Bedarf beschränkt. Die geerntete Menge für die Zubereitung von eigenen Kuchen, Marmelade und Kompott soll nicht überstiegen werden. Nun haben sich die Gemeinde mit den Umweltbeauftragten und dem Bürgermeister in Absprache mit dem OGV bereitgefunden, an Obstbäumen in der Gemeinde das Band anzubringen. Bisher wurden die Obstbäume in Hausen beim Kinderspielplatz und bei der Kläranlage mit Bändern versehen. Der OGV hat auch vor, seine Obstbäume in der vom Verein unterhaltenen Streuobstwiese an der Lerchenstraße ebenfalls mit einem gelben Band zu versehen. Es können aber auch Privatpersonen die Obstbäume mit dem „Gelben Band“ kennzeichnen. Jedoch muss beim Betreten der Grundstücke äußerste Vorsicht gelten. Es wird beim Betreten der Gärten und der Obststreuwiesen besonders darauf hingewiesen, dass auf abgefallenes Obst und herumliegende Äste und Stolperstellen geachtet werden muss, um Verletzungen durch vorhandene Gefahrenquellen auszuschließen. (exj)