Aktionsprogramm
Kinder erhalten Einmalzahlung

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona 2021/2022 für Kinder und Jugendliche“ eine Zahlung von 100 Euro.

05.07.2021 | Stand 16.09.2023, 2:05 Uhr
Durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona" können Kinder einen Freizeitbonus erhalten. −Foto: Stefan Puchner/dpa

Der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro wird als Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien bezahlt, die existenzsichernde Leistungen beziehen, oder Familien, die ein geringes Einkommen haben. Die Einmalzahlung können minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen zu können, teilt die Pressesprecherin des Landratsamtes Kelheim mit. Familien können den Kinderfreizeitbonus erhalten, wenn sie für den Monat August 2021 Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Bezieher von Arbeitslosengeld zwei und Asylbewerberleistungen erhalten den Bonus vom Jobcenter bzw. Sozialamt. Für alle anderen Leistungsbezieher nimmt die Familienkasse der Bundesanstalt für Arbeit die Auszahlung vor. Wer einen Kinderzuschlag erhält, muss hierfür keinen Antrag stellen. Alle anderen Familien müssen den Bonus beantragen. Dies kann formlos bei der Familienkasse erfolgen, empfohlen wird jedoch den unter www.arbeitsagentur.de hinterlegten Antrag zu nutzen. Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und zusätzlich zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt. Bei Fragen steht eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer (0800) 4555543 zur Verfügung.