Ankündigung
Meldung für Sportlerehrung ist möglich

Bis 15. Dezember werden die erfolgreichen Sportler der Sport- und Schützenvereine im Landkreis Kelheim gesucht.

01.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:46 Uhr
Die erfolgreichsten Sportler werden für die Landkreis-Sportlerehrung des Landkreises Kelheim, im Frühjahr 2022, bis 15. Dezember gesucht. −Foto: Christian Heinzinger

Kreisvorsitzender des Bayerischen Landessportverbandes, Erich Schneider, möchte die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Kelheim auf die Sportlerehrung des Landkreises Kelheim hinweisen: Die Meldungen der erfolgreichen Sportler für die Landkreis-Sportlerehrung im Frühjahr 2022 müssen bis 15. Dezember schriftlich beim Landratsamt Kelheim eingereicht werden, E-Mail: evi.flotzinger@landkreis-kelheim.de, Telefon (09441) 2071022. Wie es in einer Mitteilung des Landratsamts heißt, benötigt werden Name und Adresse der Sportler sowie die im Jahr 2021 erworbenen Meisterschaften oder Platzierungen.

Geehrt werden Sportler und Mannschaften, die folgende Leistungen erbracht haben: Aktive Teilnahme an Olympischen Spielen, 1. bis 6. Platz bei Weltmeisterschaften, 1. bis 6. Platz bei Europameisterschaften, 1. bis 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften, 1. oder 2. Platz bei Bayerischen Meisterschaften oder Süddeutschen Meisterschaften, Träger des Bayerischen oder des Deutschen Sportabzeichens mit der 25. oder jeder weiteren 5. Wiederholung, Sportler als Mitglied einer bundesdeutschen Auswahl, jährlich eine Mannschaft eines Sport- oder Schützenvereins oder einer Schule, mit Sitz im Landkreis Kelheim, die eine herausragende sportliche Leistung erzielt hat.

Beim Behindertensport werden Sportler und Mannschaften für vergleichbare sportliche Erfolge geehrt; sie können für die erfolgreiche Teilnahme (1. bis 3. Platz) an sonstigen internationalen Behindertensportwettbewerben geehrt werden. Ebenso werden langjährige Vereinsvorsitzende (ab zehn Jahre) und Abteilungs- und Vorstandsmitglieder ab 20-jähriger Tätigkeit geehrt. Die zu ehrenden Sportler müssen als Mitglied eines Sport- oder Schützenvereins mit Sitz im Landkreis Kelheim gestartet sein, oder ihren Erstwohnsitz im Landkreis Kelheim haben und einem im Landkreis Kelheim ansässigen Sport- oder Schützenverein angehören. Der Verein muss nicht Mitglied des BLSV sein; es wird für solche sportlichen Disziplinen eine Ehrung ausgesprochen, für die beim BLSV eine Fachsparte oder ein Fachverband besteht.