Bis zuletzt war nicht klar, ob der Angeklagte zur Verhandlung am Kelheimer Amtsgericht kommen würde. Immerhin wurde Thomas S. der „Reichsbürger“-Bewegung zugerechnet. Und die lehnt die Bundesrepublik Deutschland und ihre Behörden ab, akzeptiert weder Steuern, noch Gesetze. Doch bei Thomas S. lag der Fall dann doch ganz anders.
Er sieht sich als Nachfahre von „Märchenkönig“ Ludwig II. Dass er Autozubehör klaute, war teil seiner „Identitätssuche“.
Umso erleichterter war man im Amtsgericht, dass der 49-jährige Oberbayer tatsächlich zum Termin erschien, wog doch die Anklage erheblich: Diebstahl...