Finanzen
Neue Berechnung für Grundsteuer

Eigentümer von Grundstücken müssen eine Grundsteuererklärung abgeben. Es gibt neue Berechnungsgrundlagen.

03.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:35 Uhr
Die Grundsteuer wird neu berechnet. −Foto: Jens Büttner / dpa

Am 1. Januar 2022 ist das Bayerische Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Aufgrund der neuen Rechtslage müssen die Finanzämter auf den Stichtag 1. Januar 2022 die hierfür erforderlichen neuen Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer feststellen. Damit diese festgestellt werden können, sind alle Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet, zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Grundsteuer wird dann ab dem Jahr 2025 nach den neuen Berechnungsgrundlagen berechnet. Die Grundsteuererklärung kann ab dem 1. Juli 2022 einfach elektronisch unter www.elster.de übermittelt werden.

Die Erklärung kann aber auch auf Papier eingereicht werden. Die Vordrucke hierfür findet man in Kürze unter www.grundsteuer.bayern.de und ab 1. Juli 2022 auch im Finanzamt oder in der Gemeinde. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Allgemeinverfügung vom 30. März 2022 zur Abgabe der Grundsteuererklärungen aufgefordert. Diese ist neben dem Aushang an den Amtstafeln der Finanzämter auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de zu finden. Darüber hinaus ist die Hotline zur Bayerischen Grundsteuer bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter 089 30 70 00 77 erreichbar. Zudem verschickt die Steuerverwaltung bis Juni 2022 Informationsschreiben.