Weltenburger Enge
Neue Naturschutzgebiets-Verordnung tritt in Kraft

03.11.2022 | Stand 15.09.2023, 3:01 Uhr
Für die Weltenburger Enge gelten ab Samstag neue Regeln. −Foto: Wolfgang Lorenz, Regierung von Niederbayern

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt ab Samstag, 5. November, die neue Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet „Weltenburger Enge, Hirschberg und Altmühlleiten“ in Kraft.

Darin hat die Regierung von Niederbayern die beiden bislang getrennten Naturschutzgebiete „Weltenburger Enge“ und „Hirschberg und Altmühlleiten“ zu einem zusammenhängenden Naturschutzgebiet vereint.

Ein Anlass für die Neufassung war das Verfahren zur Erneuerung des Europadiploms für das bestehende Naturschutzgebiet „Weltenburger Enge“: Der Gutachter hatte dabei, im Jahr 2018, die bisherigen Schutzmaßnahmen für Natur und Kulturstätten im Donaudurchbruch als unzureichend kritisiert;heuer wiederholte er die Kritikbei einer „Sondervisitation“. Auchdie neu eingeführten „Ranger“-Postensollen dem besseren Schutz dienen.

Basis der neuen Naturschutzgebiets-Verordnung sind laut Regierung die Regeln für das bisherige Naturschutzgebiet „Hirschberg und Altmühlleiten“. Sie sind ausführlicher und strenger als die der weit älteren Verordnung für die Weltenburger Enge. Bei der Erarbeitung habe man auch „die Ergebnisse umfangreicher Gespräche mit Akteuren vor Ort miteinbezogen“, so die Pressestelle der Regierung. Bürger, Vereine und Verbände, Fachstellen und Behörden sowie die betroffenen Kommunen hätten zudem Anregungen und Änderungsvorschläge eingebracht.

Als „grundlegende Änderungen“ in der neuen Verordnung nennt die Regierung, dass im Staatswald auf forstwirtschaftliche Nutzung verzichtet wird und in einem neu eingeführten Kernbereich ein Wegegebot gilt. „Dadurch wird der Schutz der ökologisch besonders sensiblen Flussufer, eines Teils der Kiesbänke, der Steilhänge und der Felsköpfe wesentlich verbessert.“ Das Wander- und Radwegenetz bleibe „weiterhin ohne Einschränkungen nutzbar“, um auch das „berechtigte Interesse der Bevölkerung nach naturnaher Erholung“ zu sichern.

Den Verordnungstextfinden Sie hier.

− mz/hu