Verordnung
Neue Regeln für Wahlplakate

Damit es bei der nächsten Kommunalwahl nicht wieder Knatsch unter den Parteien gibt, wurde die Plakatierverordnung geändert.

28.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:09 Uhr
Zank um Wahlplakate bei der Kommunalwahl 2020: Adriane Köglmeier-Pollmann (SLU) initiierte nun ein „Update“ der Plakatierverordnung. −Foto: Beate Weigert

Bei der Kommunalwahl 2020 hatte es immer wieder „Ungereimtheiten in Bezug auf die Menge“ der aufgestellten Wahl-Plakate gegeben. Nun beschloss der Stadtrat ein „Update“ der Plakatierverordnung von 2008. Es sieht vor, das künftig im gesamten Stadtgebiet 25 statt bislang 30 Plakate aufgestellt werden dürfen pro Partei. Großflächenplakate werden auf maximal drei beschränkt.

Zudem sollen Plakate vor dem Aufhängen mit einer Siegelplakette des Ordnungsamts versehen werden, um Missbrauch zu vermeiden. Nach dem Wahltag müssen die Plakate spätestens nach drei Tagen entfernt sein. Sonst hängt sie der Bauhof kostenpflichtig ab.