Verkehr Polizei stoppt Fahrt mit E-Scooter
Auch für E-Scooter gelten Verkehrsvorschriften. Ein 16-Jähriger aus Biburg muss sich jetzt wegen eines Verstoßes verantworten
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Biburg.Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich ein 16-Jähriger aus Biburg verantworten. Die Polizei stoppte den E-Scooter-Fahrer am Donnerstagabend, weil sein Gefährt kein Versicherungskennzeichen trug. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der E-Scooter aufgrund seiner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit als Kleinkraftrad eingestuft werden muss. Daher hätte der Fahrer zumindest die Fahrerlaubnisklasse AM benötigt, um auf öffentlichen Verkehrsraum fahren zu dürfen. Diese hatte er zum Zeitpunkt der Kontrolle aber nicht. Die Weiterfahrt wurde daher unterbunden. Es erfolgt eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, so die Polizei.
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