Gemeinde
Prasterwiese wird überplant

Zum Areal in Wildenbergs Dorfmitte soll ein Konzept her. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Kläranlage wurde vergeben.

12.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:39 Uhr
Die Prasterwiese dient als Ausgleichsfläche. In einem Konzept soll das Areal jetzt komplett überplant werden. Auch der Siegbach wird in diesem Bereich wahrscheinlich mit einfachen Maßnahmen belebt. −Foto: Roswitha Priller

Die sogenannte „Prasterwiese“ liegt in der Dorfmitte von Wildenberg. Das Areal ist um die zwei Hektar groß und trennt das obere vom unteren Dorf. Mitten durch die Wiese führt von Willersdorf her kommend der Siegbach.

Bei der Planung der Baugebiete „Billing I“ und „Billing II“ wurden Teile der Prasterwiese als Ausgleichsfläche ausgewiesen. „In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Teilbereiche der Prasterwiese als Ausgleichsflächen verwendet, für die großen Baugebiete, aber auch für Straßen. Die Planungen dazu ergeben insgesamt einen richtigen Flickenteppich“, führte Bürgermeister Winfried Roßbauer aus.

Umgesetzt wurde von den Vorhaben bisher noch nichts. Bei einem Gespräch mit Susanne Böhme von der Unteren Naturschutzbehörde wurde vereinbart, dass jetzt die gesamte Prasterwiese von einem Landschaftsgärtner in einem Konzept überplant werden sollte, trug Roßbauer in der jüngsten Gemeinderatsitzung dem Gremium vor.

Der Kindergarten „Zwergerlhaus“ grenzt mit seinem Gartenbereich an die Wiese. Hier soll auf der gesamten Länge des Kindergartens ein 20 Meter breiter Streifen aus der Planung herausgenommen werden. Diesen Bereich will die Gemeinde zukünftig dem Zwergerlhaus als Spielfläche zugeben. „Das ist eine ebene Fläche, die dann beispielsweise gut für Ballspiele geeignet wäre“, führte das Gemeindeoberhaupt aus.

Wiederbelebung Gehweg

Ein weiterer Wunsch ist die Wiederbelebung eines früheren Gehwegs über die Prasterwiese. „Der Weg vom oberen zum unteren Dorf soll wieder vorhanden sein“, gab zweiter Bürgermeister Wolfgang Brich den Wunsch vieler Bürger wieder.

Die Renaturierung des Siegbachs im Bereich der Wiese soll ebenfalls in Angriff genommen werden. Wegflächen, der Uferbereich des Siegbachs, die Fläche hinter dem Kindergarten sowie der bereits vorhandene Spielplatz fallen dann als Ausgleichsfläche weg.

Das gesamte verbleibende Areal könnte dann aber zu 100 Prozent als Ausgleichsfläche ausgewiesen werden. Mit einer Gegenstimme entschieden sich die Räte dafür, die Planung an ein entsprechendes Büro zu übergeben.

Grundschule:
Die vier mobilen Luftreinigungsgeräte für die Grundschule sind doch förderfähig. Die Gemeinde erhält die Hälfte der Kosten von 13 688 Euro, also knapp 7000 Euro.

Für die Renaturierung des Siegbachs sprachen sich alle Räte aus. Hier winken Mittel von bis zu 75 Prozent aus verschiedenen Fördertöpfen. Mit einfachen Maßnahmen wie Einbau von Wasserbausteinen und der Anpflanzung entsprechender Ufergehölze soll hier gearbeitet werden.

Das Ausschreibungsergebnis zur Wirtschaftlichkeitsberechnung über die Kläranlage wurde den Räten von Professor Dr. Bernhard Rauch vorgestellt. Rauch hatte das Leistungsverzeichnis in enger Absprache mit Mitgliedern des Gemeinderats und dem Bürgermeister erstellt.

Details zu vier Varianten

Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung sollen gemäß dem Bürgerentscheid vom Dezember 2019 vier Variante, wie in Zukunft das Wildenberger Abwasser geklärt wird, betrachtet werden. Und zwar unter Berücksichtigung von Bau- und Betriebskosten, etwaiger Fördermittel sowie anfallender Entsorgungs- und Personalkosten. Das Ergebnis der Berechnung soll eine konkrete Empfehlung für eine der vier Varianten (Naturkläranlage, konventionelle Kläranlage, Ableitung nach Siegenburg, Ertüchtigung der vorhandenen Teichkläranlage) sein.

Abgabetermin für die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist der 30. September 2021. Zum Angebot aufgefordert wurden drei Büros: Blumberg, BBI Landshut und Wipfler Plan. Aus Kapazitätsgründen erfolgte durch das Büro Blumberg keine Abgabe. Wipfler Plan war bei als gleich zu bewertenden Referenzen deutlich günstiger und erhielt somit den Zuschlag. „Das Ergebnis soll eine klare Empfehlung für die Gemeinde sein. Diese ist aber nicht bindend“, erläuterte Rauch.