Gemeinderat
Runter von den engen Straßen

Die Zahl der Stellplätze ist für die Räte zu niedrig angesetzt. Die neue Satzung schreibt eine erhöhte Anzahl vor.

03.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:55 Uhr
Renate Beck
In Ihrlerstein sollen Mieter nicht wie auf dem Beispielfoto auf der Straße parken. −Foto: Renate Beck

Ein Bild, das auch in anderen Orten zu sehen ist: schmale Straßen und darauf parkende Autos vor Privatgrundstücken. Kaum ein Durchkommen für den rollenden Verkehr. Zwei Autos können nur schwer aneinander vorbeifahren.

Ein Problem auch für die Rettungsfahrzeuge. Garagen und Stellplätze an den Wohnhäusern sind rar. Bislang ist in der Regelung der „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze“ für Ein- und Mehrfamilienhäuser ein Stellplatz pro Wohnung festgelegt.

Diese Zahl der notwendigen Stellplätze ist der Gemeindeverwaltung zu niedrig angesetzt. Paare besitzen oftmals zwei Autos. Dazu kommt dann noch ein eigener Personenwagen für jedes Kind.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung standen die vermehrt neu geplanten Mehrfamilienhäuser im Fokus. Immer mehr werden sie auf Grundstücken geplant, auf denen vorher nur ein Einfamilienhaus stand. Die fast ausnahmslos zwei oder mehr Fahrzeuge pro Haushalt werden oft auf den meist beengten Straßen abgestellt. Auch in Ihrlerstein.

Deren Mieter sollen nicht wie oft üblich auf der Straße parken. Als Lösung kann die Gemeinde eine örtliche Bauvorschrift über Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge erlassen.

Nun beschloss das Gremium einstimmig den Erlass einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Ihrlerstein. Ab 1. Mai sind bis 40 Quadratmeter Wohnfläche pro Wohneinheit 1,2; ab 40 Quadratmeter 1,5 und über 80 Quadratmeter 2 Stellplätze nötig. Bei zwei Wohneinheiten seien laut Bürgermeister Thomas Krebs künftig vier Stellplätze vorgeschrieben. Wobei der Raum vor der Garage kein Stellplatz ist. Alle erforderlichen Stellplätze müssen unabhängig voneinander anfahrbar sein. Geschäftsstellenleiter Ludwig Rappl fügte an, dass alles Bisherige Bestandsschutz habe. Wer aber zum Beispiel in seinem bestehenden Haus den Ausbau einer Dachwohnung plane, müsse für zusätzlichen Stellplatz sorgen. Ausnahmen seien dort, wo es passt, nach Abstimmung möglich.