Attacke
SEK-Einsatz: Trainer muss in Psychiatrie

Nach einer Axt-Attacke lässt Richter 39-Jährigen aus Train in der Psychiatrie unterbringen. Spezialkräfte nahmen ihn fest.

16.08.2021 | Stand 16.09.2023, 1:01 Uhr
Der Trainer wurde nun am Regensburger Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt. −Foto: Weigert

Am Samstag, 7. August, waren spätabends Kräfte des Sondereinsatzkommandos, kurz SEK, in Train angerückt. Ein 39-Jähriger hatte Eltern und Ehefrau bedroht. Am gestrigen Montag wurden nun weitere Details bekannt.

Der psychisch auffällige Mann stand laut Polizei zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss. Vater, Mutter und Frau hatte er in seinem Ausnahmezustand unter anderem mit einer Axt bedroht. Spezialkräfte hatten ihn schließlich widerstandslos festnehmen und gefährliche Gegenstände sicherstellen können. Der 39-Jährige kam in die geschlossene Abteilung eines Bezirksklinikums.

Am Freitag, 13. August, war der Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg dem Haftrichter am Amtsgericht Regensburg vorgeführt worden. „Wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags“ erließ dieser laut Auskunft des Polizeipräsidiums Niederbayern einen vorläufigen Unterbringungsbefehl. Das heißt, dass der Mann in der Psychiatrie bleibt. So sollen Angehörige und Allgemeinheit vor ihm während der gesamten Ermittlungen geschützt werden.

Den Hintergrund dieser Entscheidung der Justiz regelt Paragraf 126a der Strafprozessordnung. Darin heißt es: „Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und dass seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.“

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