Bis vor kurzem mussten die Menschen zum Testen kommen – seit März kommen die Covid-19-Schnelltests zu den Menschen. Wir beleuchten das wachsende Angebot im Landkreis und wie es zustande kommt.
Seit März gilt die neue Corona-Test-Verordnung des Bundes. Sie enthält auch das Recht für alle auf beliebig viele Schnelltests („PoC-Antigen-Tests“), sozusagen „so lange der Vorrat reicht“. Eine Überprüfung, wer wie oft zum Testen geht, gibt es nicht.
„Bürgertestung“: | Anlassbezogen: |
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Anfang März hat der Bund in seiner Corona-Test-Verordnung (TestV) die „Bürgertestung“ verankert: Jede/r, der seinen... |