Corona
Stadt Abensberg gibt Regelungen bekannt

Mit sofortiger Wirkung gilt für Besucher der Stadtverwaltung die 3G-Regel, Terminvereinbarung und FFP2-Maskenpflicht.

12.01.2022 | Stand 15.09.2023, 22:04 Uhr

Laut Empfehlung der Staatsregierung gilt mit sofortiger Wirkung für Besucher der Stadtverwaltung Abensberg die 3G-Regel, so die Pressemitteilung der Stadt Abensberg. Da das Infektionsgeschehen im Landkreis Kelheim zunimmt, wird auf die FFP2-Maskenpflicht im Rathaus, in den Stadtwerken, im Aventinum und in den städtischen Liegenschaften hingewiesen. Die Stadtverwaltung Abensberg bittet darum, Anfragen telefonisch, per E-Mail oder per Post zu erledigen. Wenn dies nicht möglich ist, muss eine Terminvereinbarung erfolgen.

Bei der Stadt unter Telefon (09443) 91030 oder per E-Mail an stadt@abensberg.de. Bei den Stadtwerken Abensberg ist eine Anmeldung unter 09443) 9103401 möglich; die E-Mail-Adresse lautet stadtwerke@abensberg.de. Das Team im Kulturzentrum Aventinum ist unter (09443) 9103530 erreichbar, E-Mail an info@vhs-abensberg.de. Der Herzogskasten ist bis auf Weiteres an den Wochenenden geschlossen. Unter der Woche sind die Teams von Touristinfo und Museum via touristik@abensberg.de beziehungsweise museum@abensberg.de und unter (09443) 9103180 erreichbar. Das Stadtmuseum kann von Dienstag bis Freitag von 10 bis 17 Uhr besichtigt werden, hierfür ist ein Nachweis entsprechend der 2-G-plus-Regelung erforderlich, wobei geboosterte Besucher keinen weiteren Testnachweis benötigen. Alle Ansprechpartner und Kontaktdaten unter www.abensberg.de/rathaus.