Natur
Staubing: VGH-Urteil zu Hochwasserschutz

Der Planfeststellungsbeschluss bleibt bestehen, sagt Bayerns Verwaltungsgerichtshof. Zur Kiesbank muss nachjustiert werden.

24.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:54 Uhr
Am 15. März fiel am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München das Urteil. −Foto: Peter Kneffel/picture alliance/dpa

Seit einiger Zeit streiten Naturschützer und Staubinger vor Gericht in Sachen Hochwasserschutz. Nun ist am Verwaltungsgerichtshof in München ein Urteil gefallen, teilt das Kelheimer Landratsamt am Mittwoch, 24. März, mit.

Im Herbst 2018 hatte der Landesbund für Vogelschutz e.V. Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Kelheim eingereicht. Grund für die Klage waren fehlende naturschutzfachliche Untersuchungen im FFH-Gebiet der Donau. Für jeden Eingriff in ein FFH-Gebiet ist eine sogenannte „Verträglichkeitsprüfung“ zu erstellen, um die Auswirkungen auf die Natur abschätzen zu können.

Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde laut Landratsamts-Mitteilung ersichtlich, dass die FFH-Verträglichkeitsprüfung den Bereich der Kiesinsel in Staubing nicht ausreichend behandelt hat.

„Fehler im wasserrechtlichen Verfahren konnten durch das Gericht jedoch nicht festgestellt werden. Daher führt die fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern kann in einem ergänzenden Verfahren behoben werden.“

Das Landratsamt beabsichtigt, zeitnah das Ergänzungsverfahren einzuleiten. In weiterer Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut als Vorhabensträger und den Naturschutzvertretern soll dazu der Rahmen für die naturschutzfachlichen Untersuchungen festgelegt werden, heißt es weiter.