Gesundheit
Teilerfolg für Herzambulanz Kelheim

Herzschrittmacher-Patienten aus dem Großraum Kelheim können das ambulante Angebot der Goldberg-Klinik wieder nutzen.

17.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:51 Uhr
Oberarzt Dr. Kandlbinder darf zumindest Herzschrittmacher-Patienten weiter ambulant behandeln. −Foto: Andrea Schels

Das Ringen um den Fortbestand der Herzschrittmacher-Ambulanz in Kelheim hatte zumindest teilweise Erfolg: Bestimmte Patienten-Gruppen aus Teilen des Landkreises Kelheim können das ambulante Angebot an der Goldberg-Klinik (GBK) weiterhin nutzen, teilt die Klinik mit.

Wie berichtet, hatte der neue GBK-Oberarzt Dr. Johannes Kandlbinder beantragt, dass er die am Krankenhaus seit Jahrzehnten bestehende kardiologische Ambulanz weiterbetreiben darf. Das hatte jedoch der Zulassungsausschuss (ZA) der Kassenärzte abgelehnt. Ein Widerspruch der Klinik gegen das Nein blieb erfolglos; sie reichte daraufhin Klage beim Sozialgericht ein. Sowohl bei Kelheimer niedergelassenen Ärzten als auch bei Kreispolitikern stieß das Nein des ZA auf Kritik: Es gefährde eine adäquate Versorgung gerade von älteren, weniger mobilen Herzschrittmacher-Patienten, so die Sorge.

Parallel zur eingereichten Klage hatte Internist und Kardiologe Dr. Kandlbinder einen neuen Antrag für einen „abgespeckten“ Betrieb der Ambulanz gestellt. Dieser wurde nun bewilligt, wie die Klinik mitteilt: Der Zulassungsausschuss habe Kandlbinder „ab 1. April 2021 eine Ermächtigung zur ambulanten Herzschrittmacherkontrolle für gesetzlich versicherte Patienten mit Wohnort in Kelheim, Saal a.d. Donau, Ihrlerstein, Essing, Riedenburg und Altmannstein erteilt“. Abseits der Schrittmacher-Kontrolle könne der Kardiologe aber keine kassenärztlichen ambulanten Behandlungen mehr durchführen: „Eine weitere Zulassung für eine allgemeine kardiologische Sprechstunde ist aufgrund einer durch den Zulassungsausschuss definierten Versorgungsobergrenze nicht mehr vorgesehen.“ Ausnahme hierbei sind wiederum akute Probleme, so die Klinik: „Es ist weiterhin möglich, dringliche Krankheitsbilder als ambulante Notfälle zu behandeln.“

Unberührt von der kassenärztlichen Regelung bleibe die privatärztliche Sprechstunde beim Chefarzt der GBK-Kardiologie, Prof. Dr. med. Marcus Fischer: Diese könne von Privatpatienten auch in Zukunft wahrgenommen werden, so die Klinik. (hu)