Natur
Totes Reh bei Mitterfecking gefunden

Die Geiß wurde durch einen Kehlenbiss getötet. Jäger appelliert an Hundebesitzer, ihre Tiere anzuleinen.

25.02.2021 | Stand 25.02.2021, 15:01 Uhr
„Hunde anleinen“– diesen Appell richtet Jäger Florian Bauer an alle Hundebesitzer, damit Wildtiere nicht zu Schaden kommen. −Foto: W. Sixt & J. Mihopulos/W. Sixt & J. Mihopulos

Am Dienstagnachmittag fanden Kinder am Ortsrand Mitterfecking entlang der Verbindungsstraße zum Ortssteil Felsenhäusel ein totes Reh, die Kehle aufgerissen. Nicht zum ersten Mal wurde Revierinhaber Florian Bauer mit solchen Funden konfrontiert.

„Dieses Mal war es eine Geiß, ein weibliches Stück Reh. Den Verletzungen nach zu urteilen wurde es von einem Hund überrascht, gehetzt, zu Boden gerissen und schließlich mit einem Kehlbiss getötet. Wir mussten in den letzten Jahren bereits fünf Rehe finden, die durch wildernde Hunde umgekommen sind. Das ist sehr traurig.“ Sein dringender Appell lautet: Hunde anleinen und auf den Wegen bleiben.

Jäger Florian Bauer appelliert eindringlich an alle Hundebesitzer, ihre Vierbeiner anzuleinen und auf den Wegen zu bleiben. „Die Natur ist für alle da. Es ist selbstverständlich, dass Anwohner ihre Hunde im Mitterfeckinger Revier Gassi führen und ihnen genügend Auslauf bieten. Dabei darf das Wohl unserer Wildtiere aber nicht auf der Strecke bleiben. Denn was für unsere Haustiere gilt, muss auch für unser Wild gelten, Tierschutz ist nicht teilbar!“ Als Anwalt der Wildtiere sei es die Pflicht der Jäger das Wild vor drohenden Gefahren, wie insbesondere vor wildernden Hunden, zu schützen. „Daher meine eindringliche Bitte an alle Hundebesitzer, ihre Hunde anzuleinen“, betont Bauer.

Wer seinen Hund frei laufen lässt, muss diesen zu jeder Zeit unter Kontrolle haben. Hat er dies nicht und der Hund bewegt sich „unbeaufsichtigt“ im Jagdrevier, so handelt es sich laut Bayerischem Jagdgesetz um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden. Werden Wildtiere verletzt oder gar getötet, handelt es sich um eine Straftat und es ergibt sich zusätzlich eine Schadensersatzpflicht für den Besitzer des Hundes.