Ratgeber
Trickbetrüger: Wie man sich schützt

Am besten ist es, nicht ans Telefon zu gehen, rät der Referent von SeniPol in einer Informationsveranstaltung in Kelheim.

12.10.2021 | Stand 16.09.2023, 0:05 Uhr
Interessiert lauschen die Zuhörer den Ausführungen von SeniPol. −Foto: Klaus-Dieter Zerwes

Mit einem Rat eröffnete Hans-Joachim Klotz, Referent von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern „SeniPol“, die Informationsveranstaltung von Senioren-Union und Regionalarbeitskreis Polizei in der CSU Kelheim: „Heben sie nur ab, wenn Ihnen die Rufnummer bekannt ist“. Das Interesse war groß und gespannt lauschten die Zuhörer den Ausführungen. Immer wieder versuchen teils international organisierte Betrüger, bevorzugt von älteren Menschen Hab und Gut zu erlangen. Von Kleinbeträgen bis hin zu sechsstelligen Geldsummen, Schmuck oder sonstigen Wertsachen kommen Anrufer mit unwahren Angaben und geschickten Gesprächsführungen an ihr Ziel. Vorgaukeln der Enkel zu sein, einer schlimmen Krankheit oder einem großes Unglück sei nur mit viel Geld zu begegnen, sind oftmals Gesprächsinhalte.

„Haben Sie doch das Gespräch angenommen, und den geringsten Verdacht eines Betrugsversuches zu erkennen, beenden Sie einfach das Telefonat“. Wie der CSU Regionalsarbeitskreis der Polizei mitteilt, soll bei der Rufnummernanzeige 110 aufgelegt werden. Die Wahlwiederholung zu drücken wäre falsch, dann lande man wieder beim Betrüger. Auflegen – 110 wählen, dann kommt man beim Notruf an. Die Polizei selbst ruft unter dieser Nummer niemanden an, Polizisten holen auch niemals Geld von zu Hause ab. Aber auch als unerwartete Besucher, oft als Handwerker, Behördenvertreter oder falsche Polizeibeamte verkleidet, schaffen sich Betrüger Zutritt in Wohnungen. Meist zu zweit wird man von einem Täter beschäftigt, während von einer zweiten Person nach Geld und Wertsachen gesucht und dies auch fast immer gefunden wird. Eine lebhafte Frage- und Diskussionsrunde schloss sich den Ausführungen an und endete mit den Empfehlungen, am Telefon stets misstrauisch zu sein, keine fremden und unerwünschten Personen in die Wohnung zu lassen sowie Verdachtsfälle der Polizei zu melden.