Bürgerbegehren
Trotz Ablehnung gibt es Hoffnung

Bürgermeister Bergermeier hat vor, mit Landratsamt zu klären, ob in Niederumelsdorf ein Wahllokal durchgeführt werden kann.

04.01.2022 | Stand 15.09.2023, 22:12 Uhr
Yvonne Niedermeier bei der Übergabe des Bürgerbegehrens an Bürgermeister Bergermeier. Der Marktrat hat es abgelehnt, trotzdem gibt es Hoffnung. −Foto: Roswitha Priller

Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Niederumelsdorfer Wahllokals wurde vom Siegenburger Marktrat einstimmig abgelehnt. Zuvor wurde vom Landratsamt festgestellt, dass das Bürgerbegehren materiell unzulässig sei. Es handele sich um einen „nicht zulässigen Gegenstand eines Bürgerbegehrens“. Die Durchführung von Wahlen sei eine staatliche Aufgabe und werde lediglich an die Gemeinden übertragen. Jedoch machte am Ende der ausführlichen Diskussion Bürgermeister Dr. Johann Bergermeier den Initiatoren des Bürgerbegehrens, Yvonne Niedermeier, Michael Lentner und Johannes Datzmann, Hoffnung. „Ich werde bei der nächsten Wahl die Wahlanweisung anschauen und mit dem Landratsamt klären, ob wir in Niederumelsdorf ein Wahllokal durchführen können“, sagte Bergermeier. Ursache des Bürgerbegehrens war, dass zu der Bundestagswahl im September 2021 erstmals kein Wahllokal in Niederumelsdorf eingerichtet worden war. In dem Siegenburger Ortsteil leben gut 320 Wahlberechtigte, die eigentlich auch immer fleißig am Wahltag ihre Stimme abgegeben haben. Zudem stellt das Dorf seit jeher viele Wahlhelfer. Lediglich bei der Kommunalwahl im März 2020 kamen nur 57 Wähler in Niederumelsdorf an die Urne. Die restlichen Wähler hatten sich – unter anderem auch, weil die Briefwahl aufgrund der Corona-Pandemie empfohlen wurde – für die Abgabe ihres Votums per Brief entschieden.

In den Anweisungen für die Durchführung der Bundestagswahl gab dann das Landratsamt den Gemeinden im Landkreis Kelheim vor nur Wahllokale zu eröffnen, die bei der vorherigen Wahl mindestens 80 Präsenz-Wähler vorweisen konnten. Auf Staatsebene war die Vorgabe 70 zu erwartende Urnenwähler gewesen, in Niederbayern hatte man sich auf 80 geeinigt. Für die Siegenburger Verwaltung war die Konsequenz eindeutig, das Niederumelsdorfer Wahllokal wurde nicht eingerichtet. Ursache für die Richtlinie ist der Wahlrechtsgrundsatz der geheimen Wahl. Die geheime Wahl in einem Wahllokal ist gewährleistet, wenn mindestens 50 Wähler vor Ort gewählt haben. So erläuterte es auch Verwaltungsmitarbeiterin Stefanie Gruber im Rahmen der Sitzung. Andernfalls könnte erkennbar sein, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Kommen am Wahltag weniger als 50 Personen zur Wahl, muss das Wahllokal aufgelöst und in einem extrem aufwendigen Vorgang einem anderen Wahllokal zugeordnet werden.

„Die Auflösung eines Wahllokals am Wahltag wollte ich den Mitarbeitern der Verwaltung auf keinen Fall zumuten“, erläuterte Bergermeier. Wie ungern die Niederumelsdorfer in Siegenburg wählen, zeigten sie deutlich bei der Bundestagswahl. Nur 41 wählten an der Urne. Ihre große Sorge ist jetzt, dass diese Zahlen herangezogen werden, wenn es bei der nächsten Wahl um die Aufteilung der Wahlbezirke geht. „Wenn die Niederumelsdorfer gewusst hätten, dass mindestens 80 an die Urne gehen müssen, um ein Wahllokal zu bekommen, wären mit Sicherheit viel mehr gekommen“, argumentierte Christian Köglmeier und fand damit Zustimmung. Das Gremium war großteils überzeugt, dass die Niederumelsdorfer an der Urne wählen, wenn es darauf ankommt. (drp)