Natur
Verkehrssicherung im Stadtwald

Forstrevier Riedenburg bekommt Unterstützung durch Wanderwarte

24.11.2021 | Stand 15.09.2023, 22:53 Uhr
Petra Kolbinger
Forstamtsrat Hubert Beslmeisl bekommt Unterstützung im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht auf gewidmeten Flächen im zersplitterten Stadtwald. −Foto: Petra Maria Kolbinger/Petra Maria Kolbinger

Künftig wird das Gemeindegebiet in drei Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt und drei bis vier derzeit aktive Wanderwarte werden mit Unterstützung von Förster Hubert Beslmeisl die Verkehrssicherungspflicht für den Stadtwald im Bereich gewidmeter Straßen, Plätze und waldnaher Bebauung übernehmen. Für diese Tätigkeits sollen sie entsprechend geschult und als sogenannte „Mini-Jobber“ von der Stadt entlohnt werden. Mit diesem Beschluss ist der Stadtrat dem Vorschlag Beslmeisls gefolgt, der festgestellt hatte, dass diese wichtige Tätigkeit nicht länger in vollem Umfang vom Forstrevier Riedenburg übernommen werden kann. Auslöser für die Maßnahme war eine Handlungsempfehlung der Bayerischen Forstverwaltung, die wesentlich umfangreichere Tätigkeiten erforderlich macht, als bisher. Im Gespräch mit dem Fortamtsrat, der den Riedenburger Stadtwald seit zwanzig Jahren betreut, erfuhr unser Medienhaus die Einzelheiten. Beslmeisl präzisierte: „Die Verkehrssicherungspflicht im Riedenburger Stadtwald, im Bereich von gewidmeten Straßen und Plätzen und waldnaher Bebauung, hat das Forstrevier Riedenburg übernommen auf Grundlage eines Betriebsleitungs- und Ausführungsvertrages mit dem Freistaat Bayern. Mit einer Handlungsempfehlung hat das zuständige Ministerium jetzt sehr detaillierte Vorgaben geliefert. Gesetzliche Grundlage ist Paragraf 823 „Verkehrssicherungspflicht“ des Bürgerlichen Gesetzbuches. Daraus ergibt sich für den Grundstückseigentümer eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht für gewidmete Straßen, Plätze und in Bereichen mit waldnaher Bebauung, die typische und auch atypische Gefahren einschliesst.“ Riedenburg ist nach den Worten Beslmeisls „gesegnet“ mit solchen Arealen, bedingt durch die Topografie und die Zersplitterung der rund 200 Hektar umfassenden, kommunalen Waldflächen. „Wir haben hier rund vierzehn Kilometer, respektive 38 Hektar Begangsfläche. Vorgesehen ist eine Begehung zweimal jährlich; einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand der Bäume. Die Kommune braucht nur eine Begehung jährlich nachzuweisen. Nach Starkwindereignissen, Schneefällen, oder Gewitter, sind weitere Kontrollen durchzuführen. Mit einzubeziehen ist jetzt allerdings der Fallbereich der Bäume zur Straße, was einen Begangskorridor von rund 30 Metern Tiefe ergibt. Anders als früher, ist eine Befahrung durch zwei oder drei Kontrolleure im Auto, nicht mehr zulässig. Das wäre auch durch die Vorgabe der Einzelbaumprüfung gar nicht praktikabel. Es muss jeder Baum mit Wurzel, Stammfuß, Stamm und Krone, von allen Seiten, unter Einbeziehung des Bodens und standörtlichen Besonderheiten unter die Lupe genommen und dazu auch mal das Fernglas zur Hand und Gras und Efeu um den Stamm entfernt werden.“ Beslmeisl hat gerechnet: In der Summe sind das mindestens 800 Arbeitsstunden oder 20 Wochen im Jahr.“ Wollte er das weiterhin in vollem Umfang über das Forstrevier gewährleisten, bliebe kaum Zeit für alle weiteren Aufgaben, wie die Beratung im Privatwald, die waldbauliche und Wegebauförderung und den Vertragsnaturschutz Wald in Privat- und Körperschaftswald, oder die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen Riedenburg, Essing und Painten, die Zusammenarbeit mit den Waldbesitzervereinigungen Altmannstein, Hemau und Kelheim, wie auch die Datenerhebung der mittlerweile zwei Waldklimastationen als Grundlage für die Forschung. Daneben zählen zu Beslmeisls Tätigkeitsschwerpunkten vielfältige Naturschutzaufgaben, bedingt durch den hohen Anteil an Flächen verschiedener Schutzkategorien. Neben der Betreuung von rund 4500 Hektar Waldfläche, inklusive klimabedingtem Waldumbau und Kampf gegen den Borkenkäfer, liegt die Ausbildung des forstlichen Nachwuchses in Beslmeisls Zuständigkeitsbereich. Er freut sich auf die beschlossene Unterstützung durch die Wanderwarte. Diese werden entsprechend geschult und bei der Dokumentation ihrer Tätigkeit wohl von Mitarbeitern der Verwaltung unterstützt, denn auch die ist „nicht ohne“ und muss dann fünf Jahre lang aufbewahrt werden.