Gesundheit
Wegen Geflügelpest: Hühner unter Arrest

Das Landratsamt Kelheim erlässt eine Stallpflicht. Weite Teile des Landkreises sind „Risiko-Gebiete“ und damit betroffen.

10.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:58 Uhr
Wegen der Geflügelpest müssen Tierhalter in bestimmten Gebieten nun ein paar Dinge beachten. −Foto: Friso Gentsch/picture alliance / dpa

Das Landratsamt Kelheim hat am Mittwoch (10. März) mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen, zum Schutz vor der sich ausbreitenden Geflügelpest.

Die Verfügung gilt für weite Teile des Landkreises Kelheim: Betroffen sind Gemeindebereiche von Abensberg, Kelheim, Langquaid, Saal, Aiglsbach, Essing, Riedenburg, Bad Abbach, Neustadt, Biburg, Mainburg, Train, Riedenburg, Siegenburg, Volkenschwand, Attenhofen und Elsendorf. Der räumliche Geltungsbereich der Verfügung ist im aktuellen Kreis-Amtsblatt (Nr. 16) dargestellt; zu finden ist es auf/www.landkreis-kelheim.de/amt-service/kreisamtsblatt.

In den betroffenen „Risiko-Gebieten“ gilt die Verordnung für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die folgendes Geflügel in Gefangenschaft aufziehen bzw. halten: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Für diese Tiere wird angeordnet: Sie müssen entweder in geschlossenen Ställen untergebracht werden oder „unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss“, heißt es im Amtsblatt.

Außerdem müssen Halter von maximal 100 Tieren die Zahl der werktäglich verendeten Tiere notieren; Halter von maximal 1000 Tieren müssen außerdem festhalten, wie viele Eier pro Werktag gelegt wurden. Grund für die Verfügung ist die Ausbreitung der Geflügelpest unter wildlebenden Wasservögeln.