Problem für Häuslebauer
Wenn der Grundeigentümer die Zufahrt zum Anwesen verweigert

09.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:59 Uhr
Überraschendes Problem im Kelheimer Fischerdörfl −Foto: Beate Weigert

Ein nicht alltäglicher Fall beschäftigte Kelheims Bauausschuss. Im Stadtosten gibt es Streit um den richtigen Standort eines neues Wohnhauses.



Das Fischerdörfl in Kelheim ist eine Besonderheit. Ein Bauherr ist dort nun mit einem besonderen Situation konfrontiert. In Affecking gibt es Streit über den richtigen Standort eines neuen Wohnhauses.

Eigentlich erntete er bislang nur Zustimmung für sein Vorhaben ein Kelheimer Denkmal-Objekt, einen Stadel in Jurabauweise zu sanieren und zum Einfamilienhaus umzubauen. Doch ein Haus braucht auch Stellplätze. Die benötigten zwei konnten planerisch am Grundstück nachgewiesen werden. Doch damit war der Sachverhalt noch nicht zu Ende.

Argumente des Eigentümers

Über einen parallel zum (Donau-)Damm verlaufenden Wirtschaftsweg wollte der Bauherr zu seinem Grundstück fahren – so wie dies bereits benachbarte Anlieger tun. Doch daraus wird wohl nichts.

Das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde forderte vom Bauherrn eine „dingliche Sicherung der Zufahrt“ zu den Stellplätzen, hieß es jüngst im Kelheimer Bauausschuss. Diese wurde allerdings vom Grundeigentümer verweigert – „obwohl es keinerlei Bedenken zu dem Bauvorhaben gibt“.

Der Eigentümer des Wegs begründet seine Weigerung damit, dass bei Reparatur- oder Erweiterungsarbeiten am Damm eine Zufahrt zu den Stellplätzen nicht gewährleistet werden könne.

Der Bauherr griff nun zu Plan B. Er beantragte die Ablösung der erforderlichen zwei Stellplätze bei der Stadt, damit er vom Landratsamt die Baugenehmigung erhalten kann. Das kostet laut Kelheimer Stellplatzsatzung 14.000 Euro.

Der Bauauschuss war unisono für diese Lösung. Bürgermeister Christian Schweiger wertete den Beschluss als „pragmatische Lösung“ für das Problem.

Auch ein privates Bauvorhaben in der Affeckinger Bergstraße beschäftigte den Bauausschuss. Dort soll ein neues Einfamilienhaus eine Baulücke im Außenbereich schließen. Dies missfällt allerdings dem Besitzer des Nachbargrundstücks und teils auch Kelheimer Stadträten. Einige hätten sich insbesondere einen „idealeren Standort“ auf dem Grundstück vorstellen können.

Landratsamt: „Nur an dieser Stelle“

Wie Bürgermeister Schweiger informierte, habe der nun beantragte Ort seinen Grund im Landratsamt. Nach Vorgesprächen habe die Kreisbehörde signalisiert, dass sie sich „nur an der einen Stelle eine Baugenehmigung vorstellen kann“. Zu einem anderen Standort sei man dort nicht zu bewegen. Weil sie mitunter die Kritik des Nachbarn teilen – Höhenunterschied, neue Zufahrt, Verschattung etc. verweigerten vier Stadträte das gemeindliche Einvernehmen, fünf gaben es.

CSU-Fraktionssprecherin Johanna Frischeisen hatte zuvor angemerkt, dass sie die Sicht des Landratsamts nicht nachvollziehen könne. Nicht weit entfernt im Maurerweg habe man völlig anders entschieden. „Das Landratsamt sagt hier so und dort anders.“

Die für die Erweiterung des Kreisbauhofs nötige Überarbeitung des Bebauungs- und Flächennutzungsplans „Heidäcker“ ist abgearbeitet und mittlerweile in Kraft getreten.

Vorhaben „Großberghofen-Siedlung“

Ziel:Um Bürgern von Großberghofen den Hausbau – etwa auf dem Grundstück der Eltern – zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan (Großberghofen-Siedlung) überarbeitet werden.

Parzellen:Vier bis fünf neue Bauplätze könnten laut Rathaus entstehen. Die Kosten für die Überplanung teilen sich Stadt und die zwei Antragsteller.