Kriminalpolizei
Wohnungen nach Kinderpornos durchsucht – auch im Landkreis Kelheim

25.01.2023 | Stand 25.01.2023, 16:18 Uhr
Auch mehrere Laptops wurden auf strafbare Medien hin untersucht. −Foto: Oliver Berg/dpa

Am Mittwoch durchsuchten Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Landshut mit Unterstützung der Polizeiinspektion Eggenfelden sowie Beamte des ZED Landshut mehrere Wohnungen wegen des Verdachts des Besitzes, Erwerbs und Verbreitens von kinderpornografischen Materials.

Drei Männer im Alter von 25, 54, und 71 Jahren sowie eine 64-jährige Frau stehen im Verdacht, mutmaßlich seit mindestens Februar 2022 oder seit November 2022 über einschlägige Plattformen kinderpornografisches Bildmaterial gesucht, heruntergeladen oder entsprechend weiterverbreitet zu haben. Der 25-Jährige stammt laut Polizei aus dem östlichen Landkreis Kelheim, die weiteren aus dem Raum Landshut. Beim Vollzug der von den Staatsanwaltschaften Landshut, Regensburg – Zweigstelle Straubing sowie des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) beantragten Durchsuchungsbeschlüsse wurden laut Polizei zahlreiche Datenträger, Laptops, Tabletts, Computer, externe Festplatten sowie Mobiltelefone sichergestellt.

Durch die neuerliche Aktion wurde möglichen Tätern und Nachahmern deutlich gemacht, dass sie in der Anonymität des Internets nicht folgenlos agieren können. Häufig haben die Verfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie ihren Ursprung in den USA, die in der Regel über die halbstaatliche Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploitet Children), oder der US-Bundespolizei FBI bekannt werden. US-amerikanische Internetdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, indizierte Bilddateien und in diesem Zusammenhang bekanntgewordene Straftaten zu dokumentieren und zu melden.

Die Meldung der Fälle an deutsche Ermittler führt immer häufiger auch in Niederbayern zu entsprechenden kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren und Wohnungsdurchsuchungen. Auch bei Strafunmündigen (unter 14 Jahren) drohen erhebliche Konsequenzen: Gegen die Anschlussinhaber, in der Regel die Eltern, wird ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Sind auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert, wird es – unabhängig von der Strafmündigkeit – eingezogen.

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft betonen, dass der Besitz und das Verbreiten von Kinder- und Jugendpornografie kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen ist. Der Tatbestand kann mit nur einem falschen Klick oder Mitgliedschaft in einer zwielichtigen Chatgruppe schnell erfüllt werden, warnt die Polizei.