SAAL/MITTERFECKING Zweckverband: Wassergebühr könnte sinken
Bei der Verbandsversammlung der Hopfenbachtal-Gruppe in Mitterfecking wurde die Wasserabgabesatzung an die neue Mustersatzung angepasst.

SAAL.Dabei wurde Paragraf 19a zur Regelung von elektronischen Wasserzählern hinzugefügt. Derzeit sind im Zweckverband noch keine elektronischen Wasserzähler im Einsatz, erklärte Verbandsvorsitzender Leo Poschmann. Eine Umstellung sei aber in den nächsten Jahren geplant. Die neue Wasserabgabesatzung (WAS) wurde einstimmig beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Bei der Beitrags- und Gebührensatzung war eine neue Kalkulation der Beiträge und Gebühren erforderlich. Für den Zeitraum 2021 bis 2024 ist ein Verlustvortrag der letzten vier Jahre in Höhe von 183 000 Euro berücksichtigt. Ein Problem sind die unbebauten, aber bebaubaren Grundstücke. Unbebaute Grundstücke erfüllten nicht die Voraussetzungen für eine Grundgebühr. Die Satzung wurde mit vier Gegenstimmen angenommen.
Die Verbrauchsgebühr für die Wasserlieferung an die Gemeinde Saal wird mit 1,05 Euro festgesetzt. Bei der Berücksichtigung von übergroßen Grundstücken wurde vorgeschlagen, die Begrenzung auf das Zweifache der Geschossfläche zu ändern, mindestens 2500 Quadratmeter. Eine Änderung der Berücksichtigung von übergroßen Grundstücken auf das Zweifache der Geschossfläche würde aber sämtliche Kalkulationen und Berechnungen verwerfen. Die Globalkalkulation der Kommunalberatung Dr. Schlute/Röder ergibt: Herstellbeitrag 0,67 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche, 7,48 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Leo Poschmann erläuterte die Maßnahmen des Verbesserungsbeitrags und deren Notwendigkeit. Insgesamt wurden 2 318 741 Quadratmeter beitragspflichtige Grundstücksflächen und 624 943 Quadratmeter Geschossflächen berechnet. Der Verbesserungsbeitrag beträgt für die Grundstücksfläche 0,14 Euro/Quadratmeter, für die Geschossfläche 1,52 Euro/Quadratmeter netto.
Aufgrund kursierender falscher Behauptungen informierte Bürgermeister Christian Nerb über den tatsächlichen Sachstand zum Antrag auf Zusammenschluss der Gemeinde Saal mit dem Zweckverband. Der Gemeinderat Saal und die Verbandsversammlung haben zugestimmt, den Zusammenschluss zu prüfen. Ein erstes Gutachten wurde von der Gemeinde Saal in Auftrag gegeben, die auch Kosten dafür trägt. Mit dem Gutachten wird ein Zusammenschluss bejaht. Für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserförderung ohne Zusammenschluss ist eine neue Ermittlung des Wasserschutzgebietes erforderlich.
Bei einem Zusammenschluss trägt die Gemeinde Saal die Kosten für die Anlagen wie Verbundleitung und Hochbehälter und muss dafür einen Verbesserungsbeitrag erheben. Ein Zusammenschluss würde den Wasserverkauf des Zweckverbandes verdoppeln, ohne dass sich die Kosten vervielfachen. Die Folge wäre ein stabiler Wasserpreis, möglicherweise sogar eine Senkung der Gebühren. (dph)
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