Sitzung
Neuauflage des Abbacher Heinrichsfests

2024 darf - hoffentlich - wieder ein großes Fest stattfinden. Für das Gebiet um die Therme hat die Gemeinde neue Pläne.

30.07.2021 | Stand 16.09.2023, 1:27 Uhr
Gabi Hueber-Lutz
2024 soll es wieder ein Heinrichsfest geben. −Foto: Gabi Hueber-Lutz

2024 wird Bad Abbach - hoffentlich - wieder ein Heinrichsfest feiern können. Das letzte Fest 2019 zu Ehren von Bad Abbachs berühmtestem Sohn hatte Einheimische und Besucher begeistert. Andreas Diermeier sowie Johann Brinsteiner vom Heimat- und Kulturverein hatten es damals organisiert und regten nun eine Neuauflage an. Beide stellen sich wieder für die Organisation zur Verfügung. Die Unterstützung der Gemeinde sagte Bürgermeister Dr. Benedikt Grünewald ebenfalls zu. Und auch einen Anlass für das Fest hat man beim Blick in die Vergangenheit gefunden. Zum einen jährt sich der Todestag des heilig gesprochenen Kaisers 2024 zum tausendsten Mal. Zum andern gehört Abbach dann seit 800 Jahren zu den Wittelsbachern und damit zu Bayern. Auch der Gemeinderat gab geschlossen seine Zustimmung zur Ausrichtung des Festes.

In einem weiteren Punkt ging es wieder einmal um das Areal an der Kaiser-Therme. Der Gemeinderat entschloss sich, den Bebauungsplan für das Grundstück der Firma Helske aufheben zu wollen und das entsprechende Verfahren einzuleiten. Bis heute wurde auf diesem Grundstück nichts verwirklicht, was den Vorgaben des gültigen Bebauungsplans aus dem Jahr 1992 entspricht. Ein Vorhaben, das 2019 schon fast spruchreif schien, hatte sich wieder zerschlagen. Die Erschließung des fraglichen Grundstücks im Westen wäre nur über die Kurallee möglich. Die Gemeinde möchte nun aber die Flächen nördlich und südlich der Kurallee entwickeln, wo sie selbst auch Grundstücke besitzt. Im südlichen Bereich möchte man weiterhin an einer zum Umfeld der Therme passenden Nutzung aus dem Themenbereich „Gesundheit, Wellness“ festhalten, teilte Bürgermeister Grünewald mit. Nördlich der Kurallee soll ein Wohngebiet, vorwiegend für Einfamilienhäuser, entstehen. Für diesen Bereich gibt es noch keinen Bebauungsplan.

Der Gemeinderat hat außerdem eine Abstandsflächensatzung erlassen. Überwiegend soll der Abstand 0,7 H betragen und nicht 0,4 H, wie ihn die neue Bayerische Bauordnung vorsieht. Für ein Einfamilienhaus etwa bleibt der Abstand zum Nachbarn damit fast so groß wie früher.