Entscheidung
BGH weist Kelheimer Corona-Klage ab

Elsendorfer wollten wegen Schulauflagen vors Familiengericht. Nicht zuständig, sagt höchste Instanz. „Wir sind enttäuscht.“

07.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:18 Uhr

Auch wenn das Kindeswohl durch Corona-Maßnahmen an Schulen gefährdet sein könnte, darf ein Familiengericht nicht einschreiten. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe getroffen. Damit ist auch für Michael und Waltraud Klein aus Elsendorf dieser Rechtsweg ausgeschlossen. Sie wollten ihn für ihre Söhne beschreiten. „Wenn Familiengerichte Kinder nicht mehr schützen dürfen – wozu brauchen wir dann einen Rechtsstaat?“, sagen sie.

Die Familie Klein trat im März 2021 einen juristischen Weg an, der bis in die höchste Instanz führen sollte. Ihrer Meinung nach gefährden das...

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