Kommune
Vorkaufsrecht für mehr Platz

Bauhof und Wertstoffhof brauchen Platz. Die Gemeinde erlässt eine Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts.

12.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:26 Uhr
Mit der Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts will die Gemeinde angrenzende Flächen für die Erweiterung des gemeindlichen Bauhofes (r.) und des Wertstoffhofes (l.) am Gronsdorfer Weg erhalten. −Foto: Renate Beck

Der Ihrlersteiner Bauhof und der Wertstoffhof müssen in naher Zukunft erweitert werden. Für dieses konkrete Ziel wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine neue Satzung erlassen. Bürgermeister Thomas Krebs berichtete dazu: „Gemeinden können zur Sicherung städtebaulicher Ziele Satzungen über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts erlassen.“ Mit dem Ziel, Flächen für die notwendige Erweiterung des gemeindlichen Bauhofes sowie des Wertstoffhofes an dortiger Stelle zu erhalten. „Die Optionen zur Schaffung von geeigneten Erweiterungsmöglichkeiten werden als kommunale Daseinsvorsorge und als grundlegendes Entwicklungsziel gesehen.“

Die Flächen im Satzungsgebiet seien für die geplanten Nutzungen besonders geeignet, da es sich um Leerstandflächen handelt und hier eine städtebauliche Entwicklung in Bezug auf eine Erweiterung des Bauhofes sowie des Wertstoffhofes betrieben werden kann. „Mit Erlass der Vorkaufsrechtssatzung möchte die Gemeinde sicherstellen, dass die Flächen, die derzeit nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, zukünftig tatsächlich entsprechend den Entwicklungszielen und der angestrebten Planung genutzt werden.“ Durch den Zugriff auf die Flächen im Vorkaufsfall kann die Gemeinde die entsprechenden Flächen einer entwicklungszielkonformen Nutzung zuführen.

Der Gemeinderat muss entscheiden, welche Flächen in nächster Zukunft für welche konkreten städtebaulichen Ziele benötigt werden. „Der Einsatz des Vorkaufsrechts für die bloße Bodenbevorratung ohne Bezug zu städtebaulichen Maßnahmen ist nicht zulässig.“

Bereits vor einigen Monaten wurde der Antrag eines Anliegers auf Änderung des Bebauungsplan „Hauptstraße“ im Gemeinderat behandelt. Der Grund dazu: „Damit soll das Baufenster des betroffenen Grundstücks deutlich vergrößert werden, um Erweiterungen und/oder Änderungen des Hofbetriebes zu ermöglichen.“ Dabei handelt es sich laut damaliger Aussage im Gremium um „einen Einzelfall“. Unter der Bedingung, dass auf die Gemeinde keine Kosten zukommen, wurde dem Antrag zugestimmt. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand inzwischen statt.

Von den Bürgern gingen hierzu keine Äußerungen ein. Von den Fachstellen wurden keine grundsätzlichen Einwendung erhoben. Die Änderungen des Deckblattes sind redaktioneller Natur. Mit einer Gegenstimme wurde nun das Deckblatt zum Bebauungsplan „Hauptstraße“ im Rahmen eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes als Satzung beschlossen.

Der Kommunalaufsicht wurde der Entwurf zur Betriebsvereinbarung des Kindergartens „Brandler Zwergerlgarten“ vorgelegt. Eine Änderung ergibt sich vor allem in der Defizitvereinbarung. Bisher übernahm die Gemeinde 90 Prozent der Kosten; das BRK zehn Prozent. Das Haus selber gehört der Gemeinde, das Bayerische Rote Kreuz ist der Mieter. „Künftig gewährt die Gemeinde Ihrlerstein dem Träger neben seinem gesetzlichen Förderanspruch und den Elternbeiträgen zusätzlich 80 Prozent des Betriebsaufwands als freiwilligen Defizitausgleich.“

Zur Sitzung lag ein Antrag von Adolf Rösch vor. Laut Bürgermeister Krebs beantragte das Gemeinderatsmitglied, die Errichtung privater Photovoltaikanlagen einmalig mit 1000 Euro durch die Gemeinde zu fördern. „Diese Förderung soll auch bei einer Ertüchtigung einer bestehenden PV-Anlage durch einen Batteriespeicher gewährt werden.“ Rösch ging auf die Notwendigkeit erneuerbarer Energien ein, bei der er die Bürger gerne unterstützen würde. Nach reger Diskussion über staatliche Förderungen, einer Koppelung der Auszahlung mit eventuellen Einnahmen des jüngst vorgestellten Solarparks in den „Sulzwiesen“ (wir berichteten) und den anstehenden hohen Investitionen der Gemeinde stand das Gremium bis auf zwei Räte diesem Antrag positiv gegenüber. Die Verwaltung wird nun beauftragt, hierzu Förderrichtlinien zu erarbeiten und dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Bei der Feuerwehr gibt’s Neuigkeiten. Die Feuerwehrfahrzeuge stehen zwar noch immer im alten Gerätehaus, aber: Laut Bürgermeister wurde in der jüngsten Dienstversammlung der Feuerwehr Ihrlerstein Alexander Söldner zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten gewählt. „Der dafür notwendige Lehrgang ist innerhalb eines Jahres zu absolvieren.“ Die Bestätigung durch den Kreisbrandrat erfolgte bereits, die durch die Gemeinde in dieser Gemeinderatssitzung. „Die Amtszeit des stellvertretenden Kommandanten beginnt am 10.11.2021 und endet am 9.11.2027.“ Im Namen der Gemeinde beglückwünschte Bürgermeister Krebs den im Zuschauerraum anwesenden Alexander Söldner.