In der Regel sind gebrechliche Ältere, Menschen mit Behinderung oder Beatmungsbedarf in Heimen gut umsorgt. Doch was, wenn dem nicht so ist? Kelheims Heimaufsicht erklärt, wie sie arbeitet.
Landratsamt ist zuständig:Im Landkreis gibt es 13 stationäre Pflegeeinrichtungen, sieben Wohnheime für Erwachsene mit Behinderung und 95 Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (s. Auflistung unten im Text). Für die Heimaufsicht ist das Landratsamt zuständig. Was viele nicht wissen: Auch Angehörige oder Bewohner können sich bei Missständen an diese wenden. Offiziell heißt sie: Fachstelle für...