Justiz
Rektor verliert Beamtenstatus

Gericht entscheidet, der suspendierte Leiter des Gabelsberger Gymnasiums Mainburg wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

25.09.2018 | Stand 16.09.2023, 5:56 Uhr

Im Saal 1 des Verwaltungsgerichts Regensburg würde über das Disziplinarverfahren gegen den suspendierten Schulleiter entschieden. Foto: Dannenberg

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg war eindeutig. Der suspendierte Leiter des Gabelsberger Gymnasiums wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Damit fand das strafrechtliche Verfahren gegen den 49-Jährigen seinen disziplinarrechtlichen „Nachschlag“. Der Oberstudiendirektor war im März vergangenen Jahres zu einer Strafe von zehn Monaten auf Bewährung wegen Untreue in drei Fällen verurteilt worden. Eine Berufung gegen das Urteil hatte der frühere Schulleiter zurückgezogen, das Urteil des Landgerichts Landshut war damit rechtskräftig.

Für den 49-Jährigen ging es in dem Verfahren, das am Montag vor dem Verwaltungsgericht stattfand, um viel. Es ging nicht nur um das Beamtenverhältnis. Es ging auch um rentenrechtliche Ansprüche und sonstige Versorgungsansprüche. Außer dem Verlust des Beamtenstatus hätte das Gericht grundsätzlich auch auf eine Zurückstufung des Beamten, die Kürzung seiner Dienstbezüge oder einen Verweis erkennen können.

Hoher Schaden entstanden

Der Schulleiter galt bis zum Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen als mustergültiger Beamter. Er war untadelig, bestätigte dasRegensburger Gericht. Er hatte „sehr gute“ dienstliche Beurteilungen. Dennoch hatte schon das Landgericht Landshut keinen Zweifel gehabt, dass sich der Pädagoge in seiner Zeit als Leiter des Maristen-Gymnasiums in Furth (2007 bis 2014) in drei besonders schweren Fällen der Untreue schuldig gemacht hatte. Rund 20000 Euro, die aus einer „schwarzen Kasse“ an der Schule stammten und Einnahmen zum Beispiel aus dem Pausenverkauf enthielten, soll er in drei Beträgen auf private Konten, auf die er den Zugriff hatte, geleitet haben.

Es handelte sich dabei um ein „schwerwiegendes Dienstvergehen“, urteilte am Montag das Regensburger Gericht. Erschwerend sei es gewesen, dass der suspendierte Schulleiter bei den drei Tatvorgängen jeweils versuchte, die Tat zu verschleiern. Erschwerend sei auch, dass es sich um einen „relativ hohen Schaden“ handelte.

Dersuspendierte Schulleiterhatte zuvor mehrfach in der Verhandlung versucht, die Verantwortung für das Geschehen auf andere abzuwälzen. So hatte er immer wieder betont, sowohl die Sekretärinnen als auch den Geschäftsführer der Schulstiftung des Maristen-Gymnasiums über die „schwarze Kasse“ und die Beträge in der Kasse informiert zu haben.

„Schwarze Kasse“

Er habe sogar mehrfach den Versuch unternommen, dasSystem, das sich mit der „schwarzen Kasse“ verband, zu beenden. Als eine der beiden ehrenamtlichen Richterinnen des Verfahrens deshalb fragte, was er denn nach seinem Wechsel ans Gabelsberger Gymnasium unternommen habe, um das System zu beenden, wich er aus, so dass schließlich auch der Vorsitzende Richter gegenüber dem 49-Jährigen feststellte: „Sie reden häufig um den heißen Brei herum.“ Auch der Oberlandesanwalt wurde deutlich. Es sei keine ungewöhnliche Situation, „dass alles, was bei der Strafkammer festgestellt wurde, hier in Frage gestellt wird“.

Der richtige Ort für das, was der 49-Jährige über weite Strecken am Montag vorbrachte, sei das Strafverfahren gewesen. Aber da habe er ja die Berufung gegen das Urteil zurückgezogen, musste sich der suspendierte Schulleiter des Mainburger Gymnasiums belehren lassen.

Taten verschleiert

Wäre dasUrteil des Landgerichtseine Strafe von zwölf Monaten gewesen, hätte der Pädagoge automatisch seinen Beamtenstatus verloren. In diesem Fall, führte der Vorsitzende Richter in der Begründung des verwaltungsgerichtlichen Urteils aus, ging es um ein innerdienstliches Vergehen, bei dem auch noch versucht worden war, die einzelnen Taten zu verschleiern.

Erschwerend kam hinzu, dass aus Sicht des Gerichts ein relativ hoher Schaden entstanden sei. Auch die Selbstanzeige des früheren Further Schulleiters milderte die Bewertung nicht. Milderungsgründe konnte der Vorsitzende Richter nicht erkennen, auch nicht in zwei Verkehrsunfällen, in die der 49-Jährige verwickelt war.

Vertrauensverhältnis beschädigt

Zudem entdeckte die Kammer keine Mängel des Ermittlungsverfahrens, wie von dem 49-Jährigen vorgebracht. „Ein reines Bestreiten der Vorwürfe reicht nicht“, stellte der Richter klar. Ferner sei das Vertrauensverhältnis zwischen dem früheren Schulleiter und dem Staat als Arbeitgeber schwer beschädigt. „Die Entfernung aus dem Dienst ist verhältnismäßig“, sagt der Vorsitzende Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg ist möglich.

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