Corona
Trotz Ausgangssperre zum Geldabheben

In Kelheim, Abensberg und Neustadt nahm es mancher mit dem nächtlichen Ausgangsverbot nicht so genau. Das kostet 500 Euro.

20.12.2020 | Stand 16.09.2023, 4:30 Uhr
In Abensberg, Kelheim und Neustadt juckte in der Nacht auf Sonntag einige Landkreis-Bürger das nächtliche Ausgangsverbot nicht. Nun muss jeder Erwischte 500 Euro zahlen. −Foto: Oliver Berg/dpa

Zwischen 21 und 5 Uhr morgens gilt seit dem Lockdown eine nächtliche Ausgangssperre. Aus der Nacht von Samstag, 19., auf Sonntag, 20. Dezember, vermeldet die Kelheimer Polizeiinspektion vier Verstöße aus der Region.

Es waren vor allem männliche Landkreis-Bewohner, eher „jung bis Mittelalter“, die in Abensberg, Kelheim und Neustadt zwischen 21 und 5 Uhr morgens außerhalb ihrer Wohnungen angetroffen wurden. Eine Ausnahme für das Nichteinhalten der Ausgangssperre konnte keine der Personen für sich geltend machen. In einem Fall erklärte, der Angetroffene, er habe bei der Bank Geld abheben müssen. Ein anderes Mal fuhr jemand ohne triftigen Grund im Auto in der Gegend umher, heißt es von der Polizeiinspektion.

In allen Fällen wurde gegen die Personen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erstellt. Sprich: Der nächtliche „Ausflug“ kostet jeden 500 Euro.

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