Sicherheit
Zusätzliche Sirenen für Alarmierungen

Die Stadt Riedenburg kann für die Investition auf ein Sonderprogramm zugreifen. Kostensätze wurden neu kalkuliert.

04.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:41 Uhr
Für die Riedenburger Feuerwehren treten neue Satzungen in Kraft. −Foto: Sonnenmoser

Die Großgemeinde Riedenburg bekommt zwei neue elektronische Sirenen für die Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall. Diese werden auf Mastanlagen an den Standorten Ried und Flügelsberg/Sankt Gregor errichtet. Insgesamt entstehen Kosten von 36 817 Euro brutto. Das beschloss der Stadtrat ohne Gegenstimme. Allerdings beträgt der Eigenanteil der Stadt Riedenburg insgesamt nur 5298 Euro. Die Kommune profitiert hier von einem bayerischen Sonderförderprogramm, das nach der Flutkatastrophe im Ahrtal aufgelegt wurde. Damit soll generell die Warninfrastruktur verbessert werden.

Die Sirene in Flügelsberg/Sankt Gregor wird mit einem Solarmodul betrieben, da an dem Standort keine Stromversorgung möglich ist. Außerdem ist der Sirenenmast höher als der in Ried. Deshalb belaufen sich die Kosten für diese Anlage auf 22 648 Euro, die in Ried kostet dagegen 14.169 Euro.

Außerdem erließ der Stadtrat eine neue Satzung, in der die Aufwendungen und Kosten für Einsätze städtischer Feuerwehren geregelt werden. Das war nötig geworden, weil der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) bei seiner jüngsten Prüfung festgestellt hatte, dass die städtische Feuerwehrgebührensatzung überarbeitet bzw. neu kalkuliert werden sollte. Darauf hatte zudem das Landratsamt hingewiesen. Unter Berücksichtigung der aktuellen örtlichen Verhältnisse wurden die pauschalen Verrechnungssätze überprüft und angepasst.

Es wurden dabei sämtliche Pauschalsätze für die Fahrzeuge sowie der pauschale Stundensatz für das Personal neu kalkuliert. Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird nun ein Stundensatz von 21,04 Euro berechnet. Die neue Satzung tritt am 1. Juni in Kraft, zum gleichen Zeitpunkt wird die Feuerwehrgebührensatzung vom 5. November 2007 ungültig. Zudem wurde die Satzung für die Riedenburger Feuerwehren, die unter anderem die Organisation und Rechtsgrundlagen, die Wahl der Kommandanten und Jahresberichte regelt, neu erlassen. Diese Regelung tritt ebenfalls am 1. Juni in Kraft, wodurch die alte Feuerwehrsatzung von 1984 ungültig ist.