Energieversorgung
Ökostrom für den Markt Rohr

Die Gemeinde wird dem künftigen Lieferanten vorschreiben, dass es sich zu 100 Prozent um Ökostrom handeln muss.

04.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:05 Uhr
Rohr bezieht künftig „grünen“ Strom. −Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der gemeindliche Stromverbrauch soll grüner werden: Rohr wird dem künftigen Lieferanten vorschreiben, dass es sich zu 100 Prozent um Ökostrom handeln muss. Eine entsprechende Gestaltung der nächsten Liefer-Ausschreibung für die kommunale Stromversorgung hat der Marktrat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich (10:5) beschlossen.

Damit wählte das Gremium letztlich einen Mittelweg zwischen „Normalstrom“ – bei dem also egal ist, ob er mit erneuerbaren oder fossilen Energieträgern erzeugt wird – und dem Modell „Ökostrom mit Neuanlagen-Quote“. Dabei muss ein Teil der Lieferung aus regenerativ betriebenen Anlagen stammen, die nicht älter als sechs bzw. 12 Jahre sind. Eine solche Vorgabe fehlt bei der nun beschlossenen Rohrer Variante. „Ökostrom ohne Quote“ sei im Schnitt 0 bis 0,5 Cent je Kilowatt-Stunde teurer, informierte Geschäftsleiter Loibl. Der Dienstleistungsvertrag wird für die Jahre 2023-25 abgeschlossen.

Ein Raunen wurde laut in der Ratsrunde, als Geschäftsleiter Bernhard Loibl eine Bauvoranfrage für ein Grundstück bei Helchenbach vorstellte: Der Neubau eines Einfamilienhauses sieht auch ein Hallenbad und ein Stall-Nebengebäude vor. Das Gremium billigte die Voranfrage. Ob das umfangreiche Vorhaben privilegiert und wie geplant realisierbar sei, müsse sowieso das Landratsamt prüfen, sagte Loibl.

Weit umstrittener war ein anderes Bauvorhaben: Bei immerhin sechs Gegenstimmen gebilligt wurde der Tekturplan für ein Haus in Alzhausen. Dieses war mit Trapezblech gedeckt worden, was laut Bebauungsplan gar nicht zulässig ist. Um das Blechdach nicht wieder entfernen zu müssen, wollen es die Bauherren zu 80 Prozent mit Photovoltaik „kaschieren“. Das sah die Mehrheit als akzeptablen Kompromiss an. Die Räte, die mit Nein votierten, warnten: So eine nachträgliche „Legalisierung“ sei ein „Freifahrtschein“ für künftige Bebauungsplan-Verstöße.

Einvernehmen wurde allen weiteren Bauanträgen erteilt (Terrassenüberdachung/Wintergarten, neue Zäune für Zimmerei Marklstorfer und ein Rohrer Privatgrundstück, Überdachung vor und hinter einer Garage im Gebiet Hopfenlohe Nord II). (hu)