Geflügelpest
Schutzzonen im Landkreis Kelheim werden zum Teil aufgehoben

24.03.2023 | Stand 15.09.2023, 1:05 Uhr
Zum Teil wird die Schutzzone im Landkreis Kelheim aufgehoben, bezüglich des Ausbruchs in einem Betrieb in Train wird sie aber aufrecht erhalten. −Foto: Nicolas Armer/dpa

Die Geflügelpest-Schutzmaßnahmen in Teilen des Landkreises Kelheim sind ab Samstag, 25. März, aufgehoben. Das teilte das Landratsamt Kelheim am Freitag mit.

Der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (HPAI) im Ausbruchsbestand, Landkreis Landshut, ist erloschen. Die Untersuchungen von anderen Geflügelbeständen in der Schutzzone und Überwachungszone ergaben keine Hinweise auf weitere HPAI-Krankheitsfälle, so das Landratsamt. Somit können die im Landkreis Kelheim eingerichteten Schutz- und Überwachungszone mit Wirkung zum Samstag, 25. März aufgehoben werden.

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Das Landratsamt weist aber weiter darauf hin, dass die Überwachungszone des Geflügelpestausbruches in der Gemeinde Train noch weiter Bestand hat und die Sperrmaßnahmen nach wie vor gelten.

Unter folgendem Link finden Sie eine interaktive Karte:

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/6A45CE7A49B1C3CE1F8E08A089F86C813A496647370F995E37EC0CBB35639348

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kommt bei seiner letzten Risikobewertung hinsichtlich der HPAI zum Schluss, dass in Bayern „das Risiko der Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln sowie der dynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa weiterhin ebenfalls als hoch eingestuft“ wird.

Das Veterinäramt Kelheim bittet deshalb alle Geflügelhalter, die noch weiterhin geltenden Regeln zur erhöhten Biosicherheit in der Geflügelhaltung und beim Handel mit Geflügel zu beachten.