Bis zum Schluss weigerte sich der 19-Jährige auf der Anklagebank, die Vergewaltigung einzuräumen, und Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen, wie es die Vorsitzende Richterin des Kelheimer Jugendschöffengerichts, Claudia Nißl-Neumann, formulierte. So führte am Ende nichts an einer Verurteilung vorbei.
Meist stehe bei diesem Tatbestand Aussage gegen Aussage, betonte Staatsanwalt Sigl in seinem Plädoyer. Nach gut vierstündigem Prozess hatte er jedoch „keine Zweifel“, dass sich die Tat so abgespielt hatte, wie es das Opfer, eine junge Regensburgerin – unter Ausschluss der Öffentlichkeit...