Justiz
Vater fährt fünfjährigen Sohn in den Tod

Ein Hemauer stand in Kelheim vor Gericht. Er setzte sich nach einigen Halben Bier ans Steuer – mit tragischen Folgen.

28.03.2017 | Stand 16.09.2023, 6:23 Uhr
Ein Riesenaufgebot an Rettungskräften eilte am 29. Mai 2016 zur Unfallstelle an der Staatsstraße 2233 nahe Ihrlerstein. −Foto: Archiv/Beck

Diesen Sonntag wird ein 34-Jähriger aus Hemau nie vergessen. Seine Frau war arbeiten und sein fünfjähriger Sohn wollte am 29. Mai 2016 unbedingt zum Schwimmen ins Keldorado. Obwohl er seit dem frühen Mittag einige Halbe Bier getrunken hatte, ließ sich der Mann vom Betteln des Kindes erweichen und stieg mit ihm ins Auto. Eine verhängnisvolle Entscheidung. Denn auf dem Weg nach Kelheim in einer langgezogenen Kurve zwischen Painten und Ihrlerstein auf der Staatsstraße 2233 starb der Bub bei einem vom Vater verursachten Unfall. Der 34-Jährige saß nun am Dienstag auf der Anklagebank des Kelheimer Amtsgerichts.

Alkohol, der Knackpunkt

Wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung im Straßenverkehr musste sich der Mann vor dem Strafrichter verantworten. Richter Hermann Vanino machte eingangs klar, dass die Alkoholisierung der Knackpunkt in dem Fall sei. Hätte der Mann in nüchternem Zustand einen Fahrfehler begangen und sein Kind wäre gestorben, die Staatsanwaltschaft hätte die Sache wohl eingestellt oder er hätte einen Strafbefehl erhalten.

Doch der Hemauer hatte Alkohol intus. Die drei Halbe Bier, die der Mann vor Gericht auf Vorhalten einer früheren Stellungnahme auf fünf Halbe hochkorrigierte, müssen laut Sachverständigem wohl eher sieben bis zehn Halbe gewesen sein. Nur so ließen sich die 0,48 Promille erklären, die der Mann acht Stunden nach dem letzten Konsum, noch im Blut hatte.

Zwischen Painten und Ihrlerstein kam der Vater in einer Rechtskurve zweimal hintereinander mit seinem Wagen nach rechts aufs Bankett. Als er mit dem Pkw einen Leitpfosten traf, versuchte er wohl den Wagen zu halten. Doch er schleuderte über die Straße, kam dann links von der Fahrbahn ab und prallte mit dem Pkw gegen einen Wasserdurchfluss. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Wagen ausgehoben. Er überschlug sich erneut und blieb schließlich in einer Wiese auf der Fahrerseite liegen.

„Den Unfall an sich hat mir meine Frau nie vorgeworfen, aber das mit dem Alkohol.“Der Angeklagte vor Gericht

Minutiös und detailliert hörte der Mann, der nach eigener Aussage, nur noch „weiß, dass ich nach rechts rausgekommen bin“, immer wieder, wie der tragische Unfall wohl abgelaufen sein musste. Und dass sein Bub sofort tot gewesen sei.

Er selbst war schwer verletzt und mit dem Rettungshubschrauber in ein Regensburger Klinikum geflogen und notoperiert worden. Drei Wochen lag er dort. Inzwischen ist seine Ehe zerbrochen. Den Unfall an sich habe ihm seine Frau nie vorgeworfen, sagte der 34-Jährige mit leiser Stimme. „Aber das mit dem Alkohol.“

Die Staatsanwältin forderte im Plädoyer ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 3000 Euro Geldauflage, Führerscheinentzug inklusive einer dreijährigen Sperrfrist. Eine verminderte Schuldfähigkeit wegen des Alkoholkonsums sah sie nicht. Der Mann habe zwar erst nicht fahren wollen, sich dann aber doch als fahrtüchtig eingestuft. Der medizinische Gutachter, Prof. Peter Betz, sagte zuvor, dass diese Entscheidung „eine rationale“ gewesen sei.

„Ich kann nur sagen, dass mir das alles unendlich leid tut“,sagte der Angeklagte unmittelbar vor dem Urteil.

„Es tut mir unendlich leid“

Verteidiger Dr. Volker Käsewieter verwies auf das umfassende Geständnis des Hemauers. Am Tatvorwurf sei nicht zu rütteln. Der 34-Jährige war bislang jedoch weder verkehrsrechtlich noch sonst auffällig geworden. 120 Tagessätze à 40 Euro Geldstrafe hielt er für tat- und schuldangemessen. „Ich kann nur sagen, dass mir das alles unendlich leid tut“, sagte der Angeklagte unmittelbar vor dem Urteil.

Richter Hermann Vanino verhängte 9600 Euro Geldstrafe (240 Tagessätze) sowie die vorläufige Einziehung des Führerscheins samt zweijähriger Sperrfrist. Das heißt: so lange darf dem Mann keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden. Zudem muss der 34-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.

Wie der medizinische Gutachter errechnete, war der Mann nur ein Hundertstel unter der vom Bundesgerichtshof festgesetzten absoluten Fahruntauglichkeit gewesen. Diese liegt bei 1,1 Promille (s. Infokasten).

Bei der Abwägung ob Freiheitsstrafe oder nicht, seien hier die Folgen der Tat zu berücksichtigen, erläuterte Vanino. Er hätte seinem Sohn gegenüber nach dem Alkoholkonsum ein Nein „im Kreuz haben müssen“. Dass sein eigenes Kind neben ihm auf dem Beifahrersitz durch den Unfall zu Tode kam, daran werde der Hemauer sein Leben lang „zu knabbern haben“. Auch seine Ehe sei daran zerbrochen.

Hier geht es zum Unfallbericht vom 29. Mai 2016.

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