Pandemie
Inzidenz unterschritten: Das ändert sich

Im Kreis Kelheim zählt nun bezüglich des Schwellenwerts für Schulen jeder Tag. „Click & Collect“ ab Mittwoch wieder erlaubt

18.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:45 Uhr
Die Impfungen zum Schutz vor dem Coronavirus laufen weiter. Jetzt hat der Landkreis Kelheim seine Zählweise in Bezug auf die Unterschreitung maßgeblicher Schwellenwerte der 7-Tage-Inzidenz geändert. −Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Eine gute Nachricht für die Bürger und Bürgerinnen im Landkreis Kelheim: Das Landratsamt Kelheim übernimmt nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern die Zählweise in Bezug auf die Unterschreitung maßgeblicher Schwellenwerte der 7-Tage-Inzidenz. Das Landratsamt Kelheim wird daher ab sofort jeden Kalendertag in seine Zählweise einbeziehen. Zuvor wurden Sonn- und Feiertage im Landkreis Kelheim nicht berücksichtigt.

Die alte Regelung hatte bei Eltern schulpflichtiger Kinder zu Verärgerung geführt, denn Schulen blieben geschlossen, obwohl der maßgebliche Inzidenzwert von 165 zum fünften Mal in Folge unterschritten war.

In einer Mitteilung des Landratsamtes Kelheim heißt es dazu: „Der Landkreis Kelheim hat zwei maßgebliche Schwellenwerte der 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten und die Voraussetzungen für neue Regelungen geschaffen.“ Die Unterschreitung des Schwellenwertes 165 führt zu Änderungen bei Grund- und Förderschulen im Landkreis.

Regeln für Schulen

Für Grundschulen gilt: Alle Jahrgangsstufen wechseln in den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand. An Förderschulen gilt: Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen wechseln in den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht. Weiterführende Schulen: Bis zu den Pfingstferien gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter. Die neuen Regelungen für Grund- und Förderschulen werden ab Mittwoch, 19. Mai, umgesetzt. Das Schulamt steht im Austausch mit den Schulen. Bei Fragen zur Öffnung sollen sich die Erziehungsberechtigten an die jeweilige Schule wenden. Die Schulen entscheiden selbst, ob sie bereits an diesem Mittwoch oder erst am Donnerstag öffnen.

Die Unterschreitung des Schwellenwertes 150 führt zudem zu Erleichterungen im Einzelhandel. Ladengeschäfte des Einzelhandels dürfen unter den Voraussetzungen der Zwölften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Mittwoch, 19. Mai, öffnen. Es entsteht für Einzelhändler somit kein zeitlicher Verzug, da der Schwellenwert 150 der 7-Tage-Inzidenz ohnehin erst am Montag, 17. Mai, zum fünften Mal in Folge unterschritten wurde. Kundinnen und Kunden müssen vor einem Besuch einen Termin vereinbaren („Click & Meet“) und einen höchstens 24 Stunden vor dem Termin vorgenommenen negativen PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest vorweisen. Geimpfte und genesene Personen sind vom Erfordernis des Testnachweises ausgenommen

Sachverhalt geklärt

Landrat Martin Neumeyer stellt fest: „Ich möchte betonen, dass das Landratsamt Kelheim alle infektionsschutzrechtlich möglichen Erleichterungen befürwortet und begrüße daher die rechtliche Klarstellung des Sachverhalts.“ In seiner ursprünglichen Zählweise berief sich das Landratsamt Kelheim auf Paragraf 28b Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Die Zählung nur der Werktage für das Außerkrafttreten von Infektionsschutzbestimmungen ist darin bundesrechtlich vorgegeben.

Dieses Vorgehen findet im Übrigen auch in mehreren Bundesländern (u.a. Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) Anwendung. Zur Vereinfachung dieser Regelung trifft allerdings die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine abweichende Bestimmung, in der geregelt ist, dass jeder Kalendertag gezählt wird. Dieses Vorgehen soll bayernweit Anwendung finden.

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