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Betreuung Anmeldung für Kitas läuft online

Noch bis zum 19. Februar können Eltern ihre Kinder für das Jahr 2021/22 im Portal der Stadt Neumarkt registrieren.

31. Januar 2021 14:51 Uhr
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Über das Kita-Portal der Stadt Neumarkt können Eltern ihre Kinder anmelden.
Über das Kita-Portal der Stadt Neumarkt können Eltern ihre Kinder anmelden. Foto: Reinhard Mederer

Neumarkt.Die Anmeldung für das kommende Kinderbetreuungsjahr 2021/2022 läuft wie schon in den letzten beiden Jahren zentral und online über ein Internetportal der Stadt Neumarkt. Noch bis 19. Februar 2021 haben Eltern die Gelegenheit, ihre Kinder anzumelden, teilt die Stadt mit. Eine Anmeldung ist nur über den Zugang https://www.buergerserviceportal.de/bayern/neumarktopf möglich. Das Portal soll die Anmeldung optimieren und Eltern den Vorgang vereinfachen. Auf diese Weise sollen die vorhandenen Plätze optimaler vergeben und besser genutzt werden können, schreibt die Stadt.

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Die Vorteile für die Eltern seien vielfältig. Sie bestehen darin, dass sie für den Anmeldevorgang nur einmal eine Anmeldung ausfüllen müssen. Dabei können sie bestimmte Einrichtungen favorisieren, indem sie drei auswählen und als Prioritäten angeben. Die Eltern können das online zu jeder Tages- und Nachtzeit erledigen und sind nicht auf die Öffnungszeiten der Einrichtung angewiesen.

Durch den großzügigen Online-Anmeldezeitraum können Eltern diese Entscheidung in Ruhe treffen, denn es gilt dabei nicht das Prinzip, dass das Kind den Vorzug in einer Einrichtung erhält, das zuerst angemeldet war. Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung spielt keine Rolle.

Zuteilung ab 19. Februar

Informationen zu den Betreuungsangeboten und dem Anmeldevorgang bietet ein Flyer. Dieser sowie weitere Informationen und Links zu den Einrichtungen finden sich auf der Internetseite der Stadt unter www.neumarkt.de im Bereich „Leben und Wohnen“ unter dem Stichwort „Kinderbetreuung“.

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Die Zuteilung der Kinder auf die einzelnen Einrichtungen erfolgt nach dem 19. Februar nach den Vergabekriterien der jeweiligen Einrichtung. Hierbei werden die Prioritäten, die freien Plätze sowie weitere Kriterien (z. B. Geschwisterkind, Behinderung) berücksichtigt. Danach erhalten die Eltern eine Mitteilung über die Platzzuteilung, die sie im Postkorb ihres Bürgerkontos vorfinden. Anschließend müssen die Eltern die Platzannahme oder Platzabsage bis zu dem im Schreiben angegebenen Zeitpunkt an die Einrichtung zurückmelden. Am Ende steht die Vertragsunterzeichnung. Hierzu setzen sich die Leitungen mit den Eltern in Verbindung.


Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Neumarkt.

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