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Hühner Geflügelpest: Polizei bemerkt Verstöße
Um die Tierseuche zu bekämpfen, gilt im Landkreis Neumarkt eine Stallpflicht. Doch zwei Eigentümer hielten sich nicht daran.

Neumarkt.Polizeistreifen stellten am Donnerstagvormittag unabhängig voneinander sowohl in einem Neumarkter Ortsteil als auch in Postbauer-Heng freilaufendes Geflügel in Außengehegen fest. Dies ist seit 11. März aufgrund der Regelungen zur Eindämmung der Geflügelpest verboten.
Laut Polizeibericht wurden wurden erstattet. Das Federvieh wurde außerdem durch die Eigentümer in geschlossene Stallungen verbracht.
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