Pandemie Corona: Neumarkts Inzidenz sinkt weiter
Laut RKI liegt der Inzidenzwert im Landkreis am Freitag bei 210. Hier gibt es einen Überblick zur aktuellen Corona-Lage.

Neumarkt.Corona im Landkreis Neumarkt: Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts ist der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Neumarkt weiter gesunken. Das RKI gab am Freitag einen Wert von 210 an. Am Donnerstag lag die Inzidenz noch bei 252,5.
Corona-Fälle im Landkreis Neumarkt
Dem RKI wurden in den vergangenen sieben Tagen 284 mit Coronavirus infizierte Personen gemeldet. Im Klinikum Neumarkt befinden sich nach Angaben des Landratsamts derzeit fünf mit dem Coronavirus infizierte Personen in stationärer, nicht intensivmedizinischer Behandlung. Seit Beginn der Pandemie sind im Landkreis Neumarkt laut RKI bislang insgesamt 245 Menschen an oder mit Corona gestorben.
Corona: Die Impfquote im Landkreis Neumarkt
Bisher (Stand: 24. Mai) wurden im Landkreis Neumarkt 263.760 Impfungen verabreicht, davon sind 93.329 Erstimpfungen (69,20 Prozent) und 91.881 Zweitimpfungen (68,12 Prozent). Die Auffrischungsimpfung erhielten bisher insgesamt 74.280 Personen (55,07 Prozent), die vierte Impfung 4270 Personen (3,17 Prozent).
Neumarkts Corona-Testzentrum ist umgezogen
Seit Ostern befindet sich das Neumarkter Corona-Testzentrum in der ehemaligen Diskothek Nachtschicht in Berg-Loderbach. Der Umzug wurde nötig, weil durch den Wegfall vieler Corona-Schutzmaßnahmen wieder vermehrt Veranstaltungen möglich seien. Auch die Stadt Neumarkt hat in den kommenden Monaten Veranstaltungen am Volksfestplatz und in den Jurahallen geplant. Das Testzentrum könne deshalb dort nicht mehr dauerhaft und ohne Unterbrechung betrieben werden, heißt es.
Ab Dienstag (19. April) steht das Testzentrum in Berg-Loderbach am Ludwig-Erhard-Ring 8 zur Verfügung. Es gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr und von 13.45 bis 18 Uhr (letzter Einlass: 17.45 Uhr).
Positiver Schnelltest: Das gilt es zu beachten
Wer sich mittels Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus getestet hat und dieser positiv ausgefallen ist, soll das Ergebnis unter schnelltest@landkreis-neumarkt.de an das Gesundheitsamt melden. Das teilt das Landratsamt mit. Der positive Schnelltest muss durch eine PCR-Testung bestätigt werden. Betroffene sollten umgehend einen Termin im Neumarkter Testzentrum am Volksfestplatz vereinbaren. Alternativ können man den Bestätigungstest laut Landratsamt auch vom Hausarzt durchführen lassen.
- Eine Übersicht, was es zu beachten gilt, wenn Sie sich als infizierte Person in Isolation befinden, finden Sie hier.
- Eine Übersicht, was es zu beachten gilt, wenn Sie als enge Kontaktperson in Quarantäne sind, finden sie hier.
Angesichts der wieder kostenfreien Bürgertestungen weist der Landkreis Neumarkt auf das Testzentrum an der kleinen Jurahalle in Neumarkt hin. Hier gibt es eine Übersicht, wer für welchen Test anspruchsberechtigt ist und welche Nachweise mitzubringen sind:
Die PCR-Teststelle in Neumarkt
Grundsätzlich sind nach Angaben des Landratsamts hier nur noch Personen ohne Erkrankungssymptome anspruchsberechtigt. Ausgenommen sind Personen die unabhängig von Symptomen einen positiven Antigen-Test haben.
Anspruchsberechtigte Personengruppen:
- Asymptomatische Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt festgestellt worden sind (Nachweis: ID des Gesundheitsamtes oder Quarantänebescheid).
- Personen, die durch die Corona-Warn-App die Warnung erhöhtes Risiko erhalten haben (Nachweis: Corona-Warn-App)
- asymptomatische Personen, die in medizinischen Einrichtungen (REHA, Krankenhäuser o. Ä.) behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht werden sollen, zum Beispiel vor der Aufnahme (Nachweis der medizinischen Einrichtung)
- Nach einem positiven Antigen-Test oder einem positiven Pooling-Test mittels eines Nukleinsäurenachweises hat die getestete Person (unabhängig von Symptomen) einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 (PCR-Test). Dies gilt auch nach einem positiven Antigen-Test zur Eigenanwendung (Nachweis nicht notwendig)
- Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (Nachweis: Arbeitsvertrag, ausgestellter Nachweis des Arbeitgebers
- Personen die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können, ebenso wie Stillende (Nachweis: Ärztliches Zeugnis)
- Schwangere bis 31. März 2022 (Nachweis: Mutterpass)
Die PCR-Teststelle ist von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr und von 13.45 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Mitzubringen sind der Personalausweis, die Krankenkassenkarte und der Nachweis nach der jeweiligen oben genannten Anspruchsberechtigung.
Die Schnellteststrecke in Neumarkt
Nach Angaben des Neumarkter Landratsamts haben asymptomatische Personen Anspruch auf eine Testung mittels PoC-Antigen-Test. Es gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 15 Uhr bis 18 Uhr (letzter Einlass: 17.45 Uhr). Mitzubringen sind der Personalausweis und die Krankenkassenkarte.
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