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Prozess Ohrfeige mit rechtlichen Folgen

Längere Differenzen waren die Ursache für den Streit.
Jutta Frank

11. Februar 2021 14:41 Uhr
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Das Strafmaß wurde verringert.
Das Strafmaß wurde verringert. Foto: Armin Weigel/picture alliance / dpa

Neumarkt.Im Oktober letzten Jahres kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung in einer Gastwirtschaft. Vor Gericht wurde das Strafmaß verhandelt. Auf der Anklagebank im Saal 100 im Amtsgericht sitzt Melanie A. (Name von der Redaktion geändert). Optisch völlig unauffällig, eine ganz normale junge Frau, wie sie einem täglich begegnet.

Die 32-jährige Hotelfachfrau wirkt deplatziert. Neben ihr hat ihr Rechtsanwalt Thomas Kolb Platz genommen. Am 11. Januar wurde ihr ein Strafbefehl zugestellt. In der Verhandlung, geleitet von Richter Rainer Würth, legte sie Einspruch gegen die Rechtsfolgen ein. Die Tat wird nicht bestritten, nur das Strafmaß wird angefochten. Im Oktober letzten Jahres verpasste Melanie A. in einer Auseinandersetzung ihrem Gegenüber eine Ohrfeige, beleidigte und bedrohte es. Zugrunde lagen dem Streit längere Differenzen in der Bekanntschaft. Laut Anwalt gibt es seit geraumer Zeit Ärger zwischen der Familie. Der Alkohol tat sein Übriges und brachte an dem Abend das Fass zum Überlaufen. Der im Januar zugestellte Strafbefehl belief sich auf 120 Tagessätze zu je 40 Euro, also einer Gesamtsumme von 4800 Euro. Staatsanwältin Sabrina Mieller sah in der körperlichen Auseinandersetzung ein geringes Verletzungspotenzial, da der Schlag mit der flachen Hand ausgeführt wurde. Die ausgesprochene Beleidigung siedelte sie im höheren Bereich an. Aus diesen Gründen plädierte sie für 90 Tagessätze. Kolb hob in seinen Ausführungen hervor, wie leid der Vorfall seiner Mandantin tue. Er appellierte an das Gericht, die Strafe als Denkzettel dem jugendlichen Leichtsinn zu zuordnen. Melanie A. wirkte gefasst, doch kamen ihr die Tränen, als sie nochmals betonte, wie sehr sie den Vorfall bereue. Die Sache sei eskaliert.

Richter Würth verurteilte sie zu 75 Tagessätzen zu je 40 Euro, einer Gesamtsumme von 3000 Euro. Strafmildernd führte er die gezeigte Einsicht sowie die Alkoholisierung an, welche die Hemmschwelle herabgesetzt hätte. Das Strafmaß bewegt sich nun in einem Rahmen, in dem es keine Erwähnung im Führungszeugnis finden wird. Der Verurteilten gab er den Rat, in Zukunft etwas zurückhaltender in Streitigkeiten zu agieren.


Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Neumarkt.

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