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Corona-Pandemie Schulen und Kitas öffnen

Der Landkreis Neumarkt hält einen Inzidenzwert von unter 100. Dadurch können Schüler im Wechsel zurück in den Unterricht.

22. Februar 2021 15:20 Uhr
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Schüler im Landkreis Neumarkt können zumindest im Wechselunterricht wieder in die Schule gehen. (Symbolbild)
Schüler im Landkreis Neumarkt können zumindest im Wechselunterricht wieder in die Schule gehen. (Symbolbild) Foto: Marcel Kusch/dpa

Neumarkt.Im Landkreis ist der maßgebliche Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100000 Einwohner laut einer Pressemitteilung des Landratsamts innerhalb von sieben Tagen nicht überschritten worden.

Präsenzunterricht findet deshalb für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen, der Förderzentren sowie der Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und in den Abschlussklassen der übrigen Schulen statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Auch Wechselunterricht ist möglich.

Kitas brauchen ein Hygienekonzept

In Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist der Betrieb zulässig, wenn die jeweiligen Träger ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans ausgearbeitet haben und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen können. Dabei seien einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen. Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.

Bei der berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sind Angebote in Präsenzform zulässig, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.

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Bei Wert über 100 gilt wieder Distanzunterricht

Überschreitet der maßgebliche Inzidenzwert die Marke 100, macht das Landratsamt die Überschreitung unverzüglich amtlich bekannt. In diesem Fall gilt ab dem darauf folgenden Tag, dass an den Schulen nur noch Distanzunterricht stattfinden darf. Das gilt nicht für Abiturientinnen und Abiturienten, für die 2021 Abschlussprüfungen durchgeführt werden, sowie für Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen stattfinden, wie es in der Pressemitteilung heißt. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bleiben geschlossen. Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform sind dann ebenfalls wieder untersagt.

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