Corona in Neumarkt Viele offene Fragen zur Impfpflicht
Ungeimpfte Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sind verunsichert, was für sie ab dem 16. März 2022 gilt.
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Neumarkt.Tausende Arbeitnehmer im Landkreis Neumarkt sind in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder -diensten oder in Arztpraxen beschäftigt. Für sie alle gilt ab dem 16. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Im Moment sind allerdings noch viele Fragen zur Umsetzung, Durchsetzung und Kontrolle der neuen Regelung offen.
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