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Corona Viele Reiserückkehrer nicht getestet

Die Grenzpolizei erhöht die Zahl der Stichprobenkontrollen am Flughafen Nürnberg. Die digitale Einreiseanmeldung fehlte oft.

06. Januar 2021 12:57 Uhr
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Am Albrecht-Dürer-Airport wird besonders kontrolliert.
Am Albrecht-Dürer-Airport wird besonders kontrolliert. Foto: Daniel Karmann/picture alliance / Daniel Karmann/dpa

Nürnberg.Die Grenzpolizei kontrolliert verstärkt im Rahmen der Schleierfahndung im Grenzgebiet und am Flughafen Nürnberg. Dabei wird gezielt auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen geachtet. Am 27.Dezember hatte Innenminister Joachim Herrmann verschärfte Kontrollen bei Reiserückkehrern angekündigt. Es gehe darum, neben den harten Lockdown-Maßnahmen „den Import von Corona-Infektionen aus dem Ausland bestmöglich“ einzudämmen.

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In der Zeit vom 29. Dezember bis einschließlich 3.Januar seien insgesamt nahezu 10000 Rückreisende von den Mitarbeitern der Bayerischen Grenzpolizei aus dem Reisendenstrom herausgefiltert und einer eingehenden Kontrolle unterzogen.

Nach den geltenden Bestimmungen muss jeder, der aus einem Risikogebiet einreist, entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Bayern durchgeführt wurde, oder umgehend innerhalb von 48 Stunden zum Testen gehen. Das Testergebnis ist dann innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen.

Bei den kontrollierten Personen wurden nahezu 4000 Rückreisende festgestellt, die nach den geltenden Bestimmungen der Testnachweispflicht unterlagen. Tatsächlich konnten aber nur etwa 1400 Reiserückkehrer einen negativen Test vorlegen.

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Einreisende, die sich in einem Risikogebiet aufhalten, müssen vor der Einreise nach Deutschland die „Digitale Einreiseanmeldung“ ausfüllen (www.einreiseanmeldung.de). 1300 Reisende, die weder einen negativen Test noch diese Anmeldung vorweisen konnten, wurden von den Grenzpolizisten an die Gesundheitsbehörden gemeldet, damit die Verpflichtung zum Test innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise auch überwacht werden kann. Unabhängig von der Testpflicht besteht für alle Einreisenden aus Risikogebieten die strenge Quarantänepflicht. Dies bedeutet, dass sie sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen absondern müssen. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden.


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