Verkehr
Fahrradstraßen –was zu beachten ist

Der ADAC Nordbayern gibt einen Überblick.

04.05.2021 | Stand 16.09.2023, 3:05 Uhr
Fahrradfahrer dürfen nur in einer extra beschilderten Fahrradstraße nebeneinander fahren. −Foto: Uli Deck/picture alliance / dpa

Radfahren liegt im Trend und gewinnt vor allem in der Stadt immer stärker an Bedeutung. Gesondert ausgewiesene Fahrradstraßen sollen hier einen Beitrag leisten und die Sicherheit bzw. Attraktivität des Radverkehrs steigern, heißt es in einer Pressemitteilung des ADAC Nordbayern.

Nürnberg möchte im Rahmen der Kampagne „Nürnberg steigt auf“ den Anteil des Fahrrads an den in der Stadt genutzten Verkehrsmitteln auf 20 Prozent anheben. Die erste Fahrradstraße wurde am Rennweg 2019 errichtet. Aktuell sind insgesamt zwölf Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von 15 Kilometern im Stadtgebiet geplant. Im letzten Jahr umfasste das vom Nürnberger Stadtrat beschlossene Konzept den Bau von Fahrradstraßen am Hummelsteiner Weg, der Muggenhofer Straße, der Sandratstraße, der Wilhelm-Spaeth-Straße sowie den Bauabschnitt 1 an der Gleißhammerstraße. In diesem Jahr soll neben dem 2. Bausabschnitt in der Gleißhammerstraße in der Humboldtstraße eine weitere Fahrradstraße eingerichtet werden.

„Die Planung von Radverkehrsanlagen sollte stets im Netzkontext erfolgen und dabei unbedingt auch die anderen Verkehrsteilnehmergruppen berücksichtigen,“ so Jürgen Hildebrandt vom ADAC Nordbayern. „Zentral ist auch, dass die Verkehrssicherheit an den Knotenpunkten gewährleistet ist, z.B. durch Vorfahrtsregeln.“

Fahrradstraßen sind namensgemäß Radfahrern vorbehalten, es sei denn das Zusatzzeichen Pkw/Kraftrad frei ist installiert. Zudem dürfen Elektrokleinstfahrzeuge (sogenannte E-Scooter) die Fahrradstraßen ebenfalls befahren. Für alle Nutzer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Darüber hinaus dürfen Radfahrer auf einer Fahrradstraße nebeneinander fahren und erhalten Vorrang gegenüber anderen Verkehrsmitteln. Sofern keine anderweitige Beschilderung vorhanden ist, gilt „rechts-vor-links“. Die Stadt Nürnberg erklärte in diesem Zusammenhang die „Rechts vor links“ -Regelung im Zuge von Fahrradstraßen für aufgehoben. Ungeachtet einer rechtlichen Bewertung, sei dies aus Sicht eines zügigeren Vorankommens der Radfahrer zu begrüßen, so der ADAC.