Verkehr
Probelauf für Fußgängerzone

In der nord-westlichen Altstadt wird eine umfassende Verkehrsberuhigung umgesetzt. Maßnahme beginnt am 16. März

13.03.2020 | Stand 16.09.2023, 5:16 Uhr

In der Nürnberger Altstadt setzt man auf mehr Verkehrsberuhigung. Foto: Daniel Karmann/dpa

Als Ergebnis eines öffentlichen Planungsprozesses werden ab Montag, 16. März, grundlegende Änderungen an der Verkehrsführung in der nordwestlichen Altstadt vorgenommen. Drei zentrale Eingriffe am Weinmarkt, in der Füll sowie am Albrecht-Dürer-Platz ermöglichen die Einführung einer neuen Fußgängerzone sowie eine umfassende Verkehrsberuhigung im Umfeld, insbesondere in der Bergstraße. Gleichzeitig wird der Beschluss des Stadtrats umgesetzt und die Durchfahrt der Maxbrücke für den allgemeinen Fahrzeugverkehr unterbrochen. Diese Maßnahmen verhindern unerwünschten Durchgangsverkehr, über den in den vergangenen Jahren viele Anwohnerinnen und Anwohner immer wieder Beschwerden äußerten, wovon die nordwestliche Altstadt als Wohn- und Gewerbestandort profitieren wird.

Die Gebiete südlich der Maxbrücke profitieren ebenfalls von deutlich weniger Autoverkehr. Die entsprechenden Hinweise und Beschilderungen werden vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) in den von den Änderungen betroffenen Bereichen angebracht.

Ab Donnerstag, 26. März, ist der Weinmarkt für den normalen Fahrzeugverkehr gesperrt. Er wird damit zwischen der Winklerstraße und der Platzfläche an der Irrerstraße zur Fußgängerzone und schließt somit an die bestehende Fußgängerzone in der Weißgerbergasse an. Der Radverkehr ist ganztägig zugelassen. Zum Liefern und Laden darf der Platz täglich zwischen 5 und 20 Uhr vom Lieferverkehr befahren werden. Grundstückszufahrten sind ebenfalls freigegeben.

Keine Bewohnerparkplätze

Im Übergangsbereich des Weinmarkts zur Karlstraße wird die neue Regelung mithilfe einer Pfostenreihe verdeutlicht. Die am Weinmarkt entfallenden Bewohnerparkplätze werden im Umfeld kompensiert. Die in den vorangegangenen Planungswerkstätten vorgestellten hochwertigen Gestaltungselemente aus Holz werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgestellt und dienen dazu, zusätzliche Aufenthaltsqualität zu schaffen.

Um eine zusätzliche Abfahrtmöglichkeit aus der nordwestlichen Altstadt zu schaffen und die Erreichbarkeit des Viertels für den Lieferverkehr zu gewährleisten, wird die Füll, in der bislang eine Einbahnregelung galt, für den Zweirichtungsverkehr geöffnet. Dafür werden in der Füll ausreichend Ausweichmöglichkeiten mit absolutem Haltverbot hergestellt, die im Begegnungsfall genutzt werden können. Wie bisher können Pkws und kleinere Lkws das Neutor für die Zu- und Abfahrt ins Quartier nutzen.

Um eine Verkehrsberuhigung für die gesamte nordwestliche Altstadt zu erreichen, wird die Abkürzungsroute vom Neutor beziehungsweise Hallertor in die nordöstliche Altstadt sowie an das Maxtor und das Laufer Tor ebenfalls ab Donnerstag, 26. März, unterbunden. Dafür wird im nördlichen Bereich des Albrecht-Dürer-Platzes die Durchfahrt zur Bergstraße mithilfe von Pfosten auf Höhe des Eingangs zu den Felsengängen unterbrochen. Die Untere Schmiedgasse wird zum nördlichen Albrecht-Dürer-Platz geöffnet und eine Einbahnregelung angeordnet, so dass die Parkplätze im Umfeld erhalten bleiben können. Die Obere Krämersgasse, Untere Schmiedgasse, Bergstraße und Obere Schmiedgasse können künftig nicht mehr über das Hallertor, sondern nur noch über das Maxtor oder Laufer Tor angefahren werden.

Die Maxbrücke, die bislang von Norden nach Süden vom allgemeinen Kfz-Verkehr befahren werden durfte, wird für diesen gesperrt. Dies trägt vor allem zur Verkehrsberuhigung des Unschlittplatzes bei und stellt die Trennung zwischen nordwestlicher und südwestlicher Altstadt wieder her.

Am Hallertor sowie am Neutor wird mit dynamischen LED-Aufstelltafeln darauf hingewiesen, dass von dort aus die südliche sowie die nordöstliche Altstadt nicht mehr mit dem Kfz angefahren werden kann.

Polizei kontrolliert

Die Polizei und der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung werden die neue Verkehrsführung in der Anfangszeit schwerpunktmäßig überwachen. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden um erhöhte Vorsicht und Rücksichtnahme gebeten.

Während der Probephase werden die Veränderungen aufmerksam verfolgt und gegebenenfalls nachjustiert.