Pandemie
Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 45,5

Gestiegene Corona-Infektionszahlen führen auch in Nürnberg ab Montag zu Einschränkungen.

22.08.2021 | Stand 16.09.2023, 0:54 Uhr
Die steigenden Infektionszahlen sorgen für Einschränkungen. Wer geimpft ist, bekommt diese weniger zu spüren. −Foto: Fabian Sommer/dpa

Das Robert Koch-Institut meldete am Samstag einen Sieben-Tage-Inzidenz-Wert von 45,5. So werden ab 23. August, 0.00 Uhr, einige Einschränkungen wirksam. Ab Montag gilt in Bayern bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist und keine Symptome hat, darf ohne Zugangsbeschränkungen bestimmte Einrichtungen besuchen, an Veranstaltungen teilnehmen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten sind Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe erlaubt.

Die 3G-Regel gilt auch für die Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen und Feiern wie Eigentümerversammlungen oder Geburtstagsfeiern und Kultur- oder Sportveranstaltungen in Innenräumen. Sie sind auch Voraussetzung für alle, die Sport im Innenbereich, zum Beispiel in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen, treiben oder körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Körperpflege in Anspruch nehmen möchten. Auch der Besuch von Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen wie beispielsweise Indoor-Spielplätzen, Wellnesszentren oder Saunen ist nur unter Beachtung der 3G-Regel möglich. Nichtöffentlich zugängliche Betriebskantinen sind von der 3 G- Regel ausgenommen. Eine Registrierung ist dort nicht mehr nötig.

Für die Beherbergung in Hotels, Pensionen und sonstigen gewerblichen Unterkünften sind Testnachweise erforderlich. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sowohl bei der Anreise als auch für jede weiteren 72 Stunden (drei Tage) während des Aufenthalts einen negativen Testnachweis vorlegen.

Erleichtert werden die Bedingungen für länderübergreifende Kultur- und Sport-Großveranstaltungen. Unabhängig von der jeweiligen Sieben-Tageinzidenz wird die Auslastung eines Veranstaltungsorts auf bis zu 50 Prozent seiner Kapazität erhöht, soweit die Abstandregeln eingehalten werden können. Höchstens sind aber 25 000 Zuschauer zugelassen.