Gericht in Regensburg
Drogen-Plantage in Scheune: 30-Jähriger züchtete kiloweise Marihuana

08.12.2022 | Stand 15.09.2023, 2:35 Uhr
Strafverteidiger Helmut Mörtl (l.) vertritt den Angeklagten vor Gericht und handelte für seinen Mandanten einen Deal aus. −Foto: Baumgarten

Ein junger Unternehmer aus dem Kreis Cham steht wegen bewaffneten Drogenhandels in Regensburg vor Gericht. Es geht um kiloweise Marihuana, das der 30-Jährige, der in Wörth im Kreis Regensburg geboren wurde, hinter einem Bretterverschlag gezüchtet haben soll. Ihm drohen drei Jahre Haft.



Eine Marihuana-Plantage in einer Scheune, versteckt in einem eigens dafür angelegten Verschlag, beschäftigt derzeit das Landgericht in Regensburg. Rund 200 Pflanzen stellen Drogenfahnder im März in Falkenstein (Landkreis Cham) sicher – getrocknet ergab der Fund rund 1,8 Kilo Gras. Was jedoch nicht die erste Ernte war: Die Kripo entdeckte vor Ort weitere fünf Kilo, die wie die Pflanzen von weit unterdurchschnittlicher Qualität waren. Vor Gericht gab sich der 30-jährige Marihuana-Züchter geläutert. Sein Anwalt handelte für ihn einen Deal aus – dafür gab es ein umfassendes Geständnis.

Akribische Notizen zum Anbau geführt

Die Beweislage schien schon auf den ersten Blick nicht rosig für den gebürtigen Wörther. Er hatte den Anbau, die Planung der fünf Pflanzfelder in der abgelegenen Scheune und seine Verkäufe offenbar in einem Notizbüchlein akribisch dokumentiert. Das räumte der 30-Jährige auf Nachfrage vor Gericht auch ein. Wie Strafverteidiger Helmut Mörtl in einer Erklärung zuvor betonte, habe er mit dem Anbau den eigenen Bedarf decken und Drogeneinkäufe finanzieren wollen.

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Der Druck seiner Selbstständigkeit habe auf dem Mann gelastet. „Das ganze Übel begann damit, dass er etwas zur Leistungssteigerung einnahm“, betonte Mörtl. Daraus sei im Lauf der Zeit der Mischkonsum verschiedenster Drogen geworden: „Im Wesentlichen Crystal Meth, ein bisschen Heroin, Fentanyl und Benzos“, wie der Angeklagte selbst sagte. Rund 3000 Euro habe er dafür jeden Monat ausgegeben – und war offenbar stets bestens versorgt. Entzugserscheinungen habe er erstmals in Untersuchungshaft erlebt. Eine sogenannte Substitution mit Drogenersatzstoffen lehne er aber kategorisch ab, „um nicht von der nächsten Substanz abhängig zu werden“.

Direkt nach der Anklageverlesung hatte Anwalt Mörtl ein Rechtsgespräch angeregt. Der Versuch trug Früchte: Die achte Strafkammer stellte dem Angeklagten für ein Geständnis eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb bis maximal drei Jahren in Aussicht. Diesem Deal stimmten am Ende alle Seiten zu. Strittig war im Wesentlichen die Einordnung der Wurfsterne und -messer, die in der Scheune greifbar lagerten. Damit will der Angeklagte nur geübt haben, wenngleich sie zur Verteidigung geeignet waren.

Urteil wird für 13. Dezember erwartet

Dadurch steht der Mann jedoch wegen bewaffnetem Handeltreibens vor Gericht, was ein deutlich höhere Qualifikation des Straftatbestands darstellt. Welche Bewertung das Landgericht dafür trifft, wird sich in der kommenden Woche zeigen. Trotz des Verzichts auf einige Zeugen ist das Urteil in dem Fall wohl erst für den 13. Dezember zu erwarten.