Es fehlte nicht viel und ein 22-jähriger Flüchtling wäre am 26. Januar dieses Jahres in einem Pentlinger Wohnheim getötet worden. Sein Freund, ein 26-Jähriger, hatte ihm mit einem Küchenmesser zweimal ins Gesicht geschnitten und vorher mit Faustschlägen die Nase gebrochen.
Der Asylbewerber musste sich deshalb am Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Regensburg verantworten. Staatsanwalt Wolfgang Voit warf ihm aber kein versuchtes Tötungsdelikt, sondern lediglich gefährliche Körperverletzung vor. Er hatte gerade noch rechtzeitig von seiner Tötungsabsicht abgelassen.
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