Regensburg
Geflügelpest: Stallpflicht gilt weiter

Im Landkreis herrscht nach wie vor Stallpflicht für Geflügelbestände. Bürger werden informiert, sobald diese aufgehoben wird.

16.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:18 Uhr
Im gesamten Landkreis Regensburg herrscht nach wie vor Stallpflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. −Foto: Roland Weihrauch/picture alliance

Im gesamten Landkreis Regensburg herrscht nach wie vor Stallpflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Sobald dem Veterinäramt eine neue Risikobewertung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorliegt und die Stallpflicht aufgehoben werden kann, wird die Bevölkerung umgehend informiert. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landkreises Regensburg hervor.

Seit Anfang März sind Geflügelhalter im Landkreis Regensburg verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder „unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss“, wie es in der entsprechenden Allgemeinverfügung der Landkreisbehörde heißt.

Unter die Geflügelpest-Verordnung fallen folgende Tiere, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden:

  • Hühner
  • Truthühner
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Fasane
  • Laufvögel
  • Wachteln
  • Enten
  • Gänse

Wer seine privaten Hühner, Gänse oder Enten noch nicht angemeldet hat, ist verpflichtet, dies zu tun. Die Anmeldung ist per E-Mail (veterinaeramt@lra-regensburg.de) oder telefonisch unter 0941/4009520 möglich.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises einsehbar. Dort finden Bürger auch dieInformationen zur Aufstallungspflicht. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf derSeite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheitunter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar.