Pfakofen/Alteglofsheim Gehwege räumen und streuen
Die Gemeinden bitten die Grundstückseigentümer, an ihre Sicherungspflichten für die öffentlichen Gehwege zu denken.

Pfakofen.Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaft sind dazu verpflichtet, die Gehwege bei Schnee oder Glatteis zu räumen und zu streuen. Zu räumen sind die Gehwege vor dem Grundstück auf dessen gesamter Straßenfrontlänge. Ist kein Bürgersteig vorhanden, so ist am Rand der Fahrbahn eine Gehwegfläche auf einen Meter Breite zu räumen und zu streuen. Die Gemeinde räumt und streut nicht, wenn parkende Autos das Räum- und Streufahrzeug (Überbreite) behindern. Der Winterdienst der Gemeinde beginnt ab 4 Uhr mit Gemeindeverbindungsstraßen (Werks- und Schulbuslinien). Räum- und Streudienstpflicht der Grundstückseigentümer ist an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr.
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